Erneuerung Netzwerkinfrastruktur - Ausführungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.329.01.724
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinikum-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Netzwerkinfrastruktur - Ausführungsplanung
Die Universitätsmedizin Leipzig ertüchtigt im Zeitraum 2022-2025 die Netzwerkinfrastruktur auf dem gesamten Campus an der Liebigstraße sowie den Außenstandorten und baut diese aus. Ziel ist der Aufbau eines dienstneutralen Netzwerkes, um verschiedene Szenarien des Betriebs vernetzter Informations- und Leitsysteme auf einer soliden und homogenen Netzwerk-Infrastruktur wirtschaftlich effektiv abbilden zu können.
Gegenstand dieses Auftrags ist Erbringung von Leistungen der LPH 5 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung. Die Planung wird den ausführenden Unternehmen, die bereits vertraglich gebunden sind, baubegleitend zur Verfügung gestellt.
Leipzig, DE
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen sind in den LPH 1 bis 3 sowie 6 bis 8 bereits erbracht bzw. vergeben.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Ausführungsplanung (Grundleistungen der LPH 5 gem. Anlage 10.1 zur HOAI) auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich der notwendigen Einarbeitung in die Entwurfsplanung.
Die Vergütung soll in Anlehnung an die Regelungen der HOAI, also auf Basis anrechenbarer Kosten unter Zugrundelegung von Honorarzonen und -sätzen erfolgen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich bei den Gebäuden um unterschiedliche Objekte gem. § 11 HOAI handelt, erwartet allerdings auch, dass es aufgrund der für alle Objekte gleichartigen Planungsanforderungen zu Synergieeffekten kommt. Diese können über Abschläge vom Honorar abgebildet werden.
Die im Rahmen der Planung ermittelten Baukosten und anrechenbaren Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Übersicht zur Kostenberechnung inkl. Gebäudeliste“, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis des Berufsstandes „Ingenieur“ für den vorgesehenen Bearbeiter. Der Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift des Studienzeugnisses zu erbringen.
b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt „Angebot“ ist zu verwenden.
c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Aus-zugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV, sofern einschlägig; bei Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied.
a) Eigenerklärung Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Planungsleistungen für die KG 300. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entspre-chende Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nachzufordern. Das Formblatt „Angebot“ ist zu verwenden.
b) Berufshaftpflichtversicherung: Der Bieter muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € (3-fach maximiert) für Personenschäden und von 1,5 Mio. € (3-fach maximiert) für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Sollte eine Berufshaftpflicht mit geringeren Deckungssummen bestehen, ist zusätzlich eine Eigenerklärung abzugeben (siehe Formblatt Angebot), dass der Bieter im Auf-tragsfall die Deckungssummen entsprechend erhöhen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied vorzulegen. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Mindeststandard: Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre jeweils > 150.000 € netto.
a) Referenzen für erbrachte Leistungen
Jeder Bieter muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV nachweisen.
Der Bieter muss nachweisen, dass er vergleichbare Leistungen (Leistungserbringung mindestens der Leistungsphase 2-5) in den letzten bis zu 5 Jahren erfolgreich ab-geschlossen hat. Die unten genannten Mindestbedingungen sind zu erfüllen. Der Bieter soll maximal drei Projekte benennen.
Notwendige Angaben zu den (max. drei) Referenzprojekten auf selbst erstell-ter Anlage:
• Zeitpunkt der Beauftragung und der Inbetriebnahme, ggfs. nach Bauabschnitten gegliedert;
• Gesamtkosten des Referenzprojektes netto; getrennt nach KG gem. DIN 276
• Honorar netto
• Name, Mailadresse und Telefonnummer des Auftraggebers, der Auskunft zur Leistungserbringung des Bieters geben kann
• Projektbeschreibung mit den besonderen Herausforderungen (max. 3 Seiten A4).
b) Eigenerklärung zur Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021 auf dem Formblatt „Angebot“. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entspre-chende Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater nachzufordern.
c) Eigenerklärung zu den Personen des vorgesehenen Bearbeiters auf dem Formblatt „Angebot“.
Mindestanforderung Personal: Berufserfahrung des Bearbeiters mindestens 5 Jahre.
Mindestbedingung Referenz:
Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Umbau und Sanierung im laufenden Krankenhausbetrieb
• Bruttokosten KG 200 bis 600 >5 Mio. €
§ 54 SächsBO oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.