Vorbereitung des Einsatzes moderner SPNV-Fahrzeuge im Lausitzer Revier - Untersuchung Werkstattstandorte & -anforderungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung des Einsatzes moderner SPNV-Fahrzeuge im Lausitzer Revier - Untersuchung Werkstattstandorte & -anforderungen
Erbringung von Beraterleistungen im Rahmen des Förderprojektes "Vorbereitung des Einsatzes moderner SPNV-Fahrzeuge im Lausitzer Revier". Die Leistungserbringung soll ehest möglich beginnen (Auftragsvergabe) und ist bis spätestens Jahresende 2022 abzuschließen.
Dresden
Unterstützung im Entscheidungsprozess zur Standortwahl, Dimensionierung und Zuordnung Leistungsportfolio einer Instandhaltung für einen aufgabenträgereigenen Fahrzeugpool (Schienenpersonennahverkehr) und der Vorbereitung eines Ausschreibungsverfahrens, insbesondere Definition der Werkstattanforderungen unter Berücksichtigung der besonderen Belange batterieelektrischer Triebfahrzeuge. Kalkulation der Investitionskosten und laufenden Betriebskosten.
Sollten nicht alle Arbeitspakete bis zum Ende der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein, behält sich der Auftraggeber eine Verlängerung des Auftrages zu gleichen Konditionen um 3 Monate vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB eine Eigenerklärung nach Formblatt Ausschlussgründe einzureichen.
Der Bieter hat die in Formblatt Art. 5k VO (EU) Nr. 833 2014 beigefügte Eigenerklärung auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. In der Eigenerklärung bestätigt der Bieter, dass die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Voraussetzungen für ein Zuschlagsverbot auf den Bieter nicht zutreffen.
Der Bieter hat zur Prüfung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:
aa) Vor- und Nachname, Lebenslauf & Referenzen des Projektleiters;
bb) Vor- und Nachname, Lebenslauf & Referenzen eines weiteren Projektmitarbeiters;
Das Nichtvorliegen einer der oben genannten Unterlagen führt zum Ausschluss des Bieters. Die Inhalte der Unterlagen gehen entsprechend dem vorgegebenen Angebots- und Wertungsschema in die Wertung ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“