Schülerbeförderung Herzhorn 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: SV130

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFARPMS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFARPMS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung Herzhorn 2022-2025

Referenznummer der Bekanntmachung: SV130
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60150000 Personenbeförderung mit Fuhrwerken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist das selbständige Betreiben des freigestellten Schülerverkehrs an der Grundschule des Schulverbandes Glückstadt in Herzhorn nach Maßgabe des jeweils mit der Schule und dem Schulträger abzustimmenden Fahrplans und den Vorgaben der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Steinburg für die Dauer von 3 Schuljahren ab 15.08.2022

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Schulverband Glückstadt - Der Verbandvorsteher Am Markt 4 25348 Glückstadt 25379 Herzhorn einschl Ortsteile Gehlensiel und Obendeich

25379 Engelbrechtsche Wildnis

25348 Blomesche Wildnis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es sind schultäglich ca.12 Schüler*innen aus den Gemeinden:

25379 Herzhorn einschl Ortsteile Gehlensiel und Obendeich

25379 Engelbrechtsche Wildnis

25348 Blomesche Wildnis

zur Schule in Herzhorn, Hinterstr. 3 und zurück zu befördern.

Die Beförderung unterbleibt an unterrichtsfreien Tagen (z. B. Ferien, bewegliche Ferientage, unterrichtsfreie Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage oder an Tagen, an denen aus anderen Gründen die Schule geschlossen ist.

Die Tourenplanung erfolgt durch den/die Auftragnehmer/in in Abstimmung der Haltestellen mit der Schule und dem Schulträger.

Änderungen begründen, sofern sie nicht wesentlich sind, grundsätzlich keine zusätzlichen Vergütungsansprüche.

Als Anlage ist der Fahrplan mit den bisherigen Haltestellen beigefügt.

Der Fahrplan und die Routenführung sind bei Bedarf dem Stundenplan, Wohnorten der Schüler*innen und evtl. Baustelleneinrichtungen anzupassen.

Der Fahrplan und die Anzahl und Anschriften der Schüler*innen sind vorläufig (ermittelt auf der Basis des laufenden Schuljahres) und stehen erst zum Beginn des Schuljahres 2022/23 endgültig fest. Änderungen im Schuljahr 2022/23 und den darauffolgenden Schuljahren sind möglich. Die durchschnittliche wöchentliche Fahrstrecke beträgt zurzeit ca. 500 km. Änderungen können sich auf die zu fahrenden Kilometer auswirken.

Die Ankunft zum Schulbeginn um 8:00 Uhr und die Abfahrt je nach Schulschluss um 11.45 Uhr, 12.40 Uhr oder 13.20 Uhr muss sichergestellt sein.

Maximale Fahrzeiten von 60 Minuten und Wartezeiten vor dem Unterricht von max. 20 Minuten dürfen nicht überschritten werden. Die Ankunfts-und Abfahrtzeiten sind mit der Schule abzustimmen.

Der/die Fahrer/in muss über Mobiltelefon erreichbar sein. Im Fahrzeug muss eine Adressenliste mit Telefonnummern der Erziehungsberechtigten der zu befördernden Schüler*innen und der Schule vorhanden sein. Der Name der/des Fahrerin/Fahrers ist der Schulleitung zu benennen.

Beim Einsatz des Personals ist eine größtmögliche Kontinuität zu gewährleisten. Soweit dennoch ein Wechsel unvermeidbar ist, ist die Schulleitung möglichst frühzeitig unter Angabe des Namens der/des neuen Fahrerin/Fahrers zu informieren. Es wird vorausgesetzt, dass das Personal ortskundig und deutschsprachig ist.

Soweit erforderlich sind besondere Maßnahmen zum Infektionsschutz in Abstimmung mit dem Schulträger einzuhalten.

Das Fahrpersonal hat darauf zu achten, dass die Schüler*innen grundsätzlich auf der der Fahrbahn abgewandten Seite ein- bzw. aussteigen. Gepäckstücke, wie z.B. Schulranzen, die während der Fahrt im Kofferraum transportiert werden, sind den Schüler*innen auszuhändigen.

Die Schüler*innen werden an den jeweils vereinbarten Haltestellen abgeholt und abgesetzt, soweit nicht vom Auftraggeber etwas Anderes vorgegeben oder mit dessen Einverständnis vereinbart wird. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Schüler*innen aus der Wohnung abzuholen oder bis zur Wohnung zu bringen. Die ggfs. notwendige Begleitung der Schüler*innen bis zum Abholpunkt am Fahrzeug obliegt den Erziehungsberechtigten.

Sofern sich die Schüler*innen nicht an dem vorgesehenen Abholpunkt aufhalten, sollte im Interesse der anderen Schüler*innen nicht länger als 3 Minuten gewartet werden. Sollten sich derartige Verspätungen bei bestimmten Schüler*innen häufen, ist dies dem Auftraggeber zu melden.

Die Beförderung beginnt am 15. August 2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2024/25 (Beginn der Sommerferien 2025).

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Schuljahr, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf des Schuljahrs gekündigt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/08/2022
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Schuljahr, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf des Schuljahrs gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung

- Eintrag ins Handelsregister, Handwerksrolle, IHK, Gewerbeanmeldung

- Eigenerklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet wurde,

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung.

- Umsatz der letzten drei Jahre bezüglich dieser Leistung

- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Eigenerklärung zum Mindestlohn von deutschen Unternehmen

- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft (Nachweis auf Verlangen)

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträge Sozialversicherung (Nachweis auf Verlangen)

- Nachweis Haftpflichtversicherung inkl. Insassenversicherung für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge, Deckungssumme mindestens 100 Mio. EUR, bei Personenschäden max. 8 Mio. EUR je geschädigter Person (kann nachgefordert werden)

- Benennung Nachunternehmer (kann nachgefordert werden)

- Eignung Nachunternehmer (Nachweis auf Verlangen)

- Erklärung Bietergemeinschaft

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung.

- mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen

- Angaben zu beschäftigten Mitarbeitern

- Vorlage der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder Führerschein Klasse D1 oder D der zum Einsatz kommenden Fahrer*innen (kann nachgefordert werden)

- Erweitertes Führungszeugnis der zum Einsatz kommenden Fahrer*innen, das nicht älter als zwei Jahre ist, (kann nachgefordert werden)

- Nachweis über bestehenden Masernschutz der zum Einsatz kommenden Fahrer*innen (kann nachgefordert werden)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bei Bedarf muss eine rollstuhlgerechte Beförderung nach DIN möglich sein.

Zu beachten ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden. Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern vom 14.07.2005

Es wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister abgefordert.

Es wird ein Auszug aus dem Register des Landes Schleswig-Holstein zum Schutz des fairen Wettbewerbes abgefordert.

In Schleswig-Holstein ist die Zahlung eines Mindestlohnes in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/h für die Ausführung öffentlicher Aufträge vorgeschrieben.

Aufgrund der besonderen Verkehrs- und Straßenverhältnisse kommt auf einigen Strecken ggfs. nur eine Beförderung mit Kleinbussen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz in Betracht. Auf einigen Straßen bestehen Gewichtsbeschränkungen. Eventuell erforderliche Beschränkungen sind im Vorwege zu ermitteln und ggfs. erforderliche Ausnahmegenehmigungen vom Auftragnehmer rechtzeitig einzuholen und incl. Gebühren einzukalkulieren.

Im Angebot ist der jeweils eingesetzte Fahrzeugtyp (z. B. Kleinbus mit 9 Sitzen oder Kleinbus mit Rolliplatz) anzugeben. Die Vorlage des Tourenplans im Angebot ist nicht gefordert! Der Auftraggeber behält sich aber vor, im Rahmen der Angebotswertung entsprechende Angaben anzufordern und insbesondere zu prüfen, ob die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Besonderheiten berücksichtigt sind.

Der Angebotspreis beinhaltet die Beförderung mit Bus inkl. Gestellung einer Fahrerin bzw. eines

Fahrers und sämtlicher Nebenkosten, wie Kraftstoff und Versicherungskosten.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/06/2022
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/06/2022
Ortszeit: 11:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFARPMS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2022

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