Schülerbeförderung Herzhorn 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: SV130
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Herzhorn 2022-2025
Auftragsgegenstand ist das selbständige Betreiben des freigestellten Schülerverkehrs an der Grundschule des Schulverbandes Glückstadt in Herzhorn nach Maßgabe des jeweils mit der Schule und dem Schulträger abzustimmenden Fahrplans und den Vorgaben der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Steinburg für die Dauer von 3 Schuljahren ab 15.08.2022
Schulverband Glückstadt - Der Verbandvorsteher Am Markt 4 25348 Glückstadt 25379 Herzhorn einschl Ortsteile Gehlensiel und Obendeich
25379 Engelbrechtsche Wildnis
25348 Blomesche Wildnis
Es sind schultäglich ca.12 Schüler*innen aus den Gemeinden:
25379 Herzhorn einschl Ortsteile Gehlensiel und Obendeich
25379 Engelbrechtsche Wildnis
25348 Blomesche Wildnis
zur Schule in Herzhorn, Hinterstr. 3 und zurück zu befördern.
Die Beförderung unterbleibt an unterrichtsfreien Tagen (z. B. Ferien, bewegliche Ferientage, unterrichtsfreie Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage oder an Tagen, an denen aus anderen Gründen die Schule geschlossen ist.
Die Tourenplanung erfolgt durch den/die Auftragnehmer/in in Abstimmung der Haltestellen mit der Schule und dem Schulträger.
Änderungen begründen, sofern sie nicht wesentlich sind, grundsätzlich keine zusätzlichen Vergütungsansprüche.
Als Anlage ist der Fahrplan mit den bisherigen Haltestellen beigefügt.
Der Fahrplan und die Routenführung sind bei Bedarf dem Stundenplan, Wohnorten der Schüler*innen und evtl. Baustelleneinrichtungen anzupassen.
Der Fahrplan und die Anzahl und Anschriften der Schüler*innen sind vorläufig (ermittelt auf der Basis des laufenden Schuljahres) und stehen erst zum Beginn des Schuljahres 2022/23 endgültig fest. Änderungen im Schuljahr 2022/23 und den darauffolgenden Schuljahren sind möglich. Die durchschnittliche wöchentliche Fahrstrecke beträgt zurzeit ca. 500 km. Änderungen können sich auf die zu fahrenden Kilometer auswirken.
Die Ankunft zum Schulbeginn um 8:00 Uhr und die Abfahrt je nach Schulschluss um 11.45 Uhr, 12.40 Uhr oder 13.20 Uhr muss sichergestellt sein.
Maximale Fahrzeiten von 60 Minuten und Wartezeiten vor dem Unterricht von max. 20 Minuten dürfen nicht überschritten werden. Die Ankunfts-und Abfahrtzeiten sind mit der Schule abzustimmen.
Der/die Fahrer/in muss über Mobiltelefon erreichbar sein. Im Fahrzeug muss eine Adressenliste mit Telefonnummern der Erziehungsberechtigten der zu befördernden Schüler*innen und der Schule vorhanden sein. Der Name der/des Fahrerin/Fahrers ist der Schulleitung zu benennen.
Beim Einsatz des Personals ist eine größtmögliche Kontinuität zu gewährleisten. Soweit dennoch ein Wechsel unvermeidbar ist, ist die Schulleitung möglichst frühzeitig unter Angabe des Namens der/des neuen Fahrerin/Fahrers zu informieren. Es wird vorausgesetzt, dass das Personal ortskundig und deutschsprachig ist.
Soweit erforderlich sind besondere Maßnahmen zum Infektionsschutz in Abstimmung mit dem Schulträger einzuhalten.
Das Fahrpersonal hat darauf zu achten, dass die Schüler*innen grundsätzlich auf der der Fahrbahn abgewandten Seite ein- bzw. aussteigen. Gepäckstücke, wie z.B. Schulranzen, die während der Fahrt im Kofferraum transportiert werden, sind den Schüler*innen auszuhändigen.
Die Schüler*innen werden an den jeweils vereinbarten Haltestellen abgeholt und abgesetzt, soweit nicht vom Auftraggeber etwas Anderes vorgegeben oder mit dessen Einverständnis vereinbart wird. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Schüler*innen aus der Wohnung abzuholen oder bis zur Wohnung zu bringen. Die ggfs. notwendige Begleitung der Schüler*innen bis zum Abholpunkt am Fahrzeug obliegt den Erziehungsberechtigten.
Sofern sich die Schüler*innen nicht an dem vorgesehenen Abholpunkt aufhalten, sollte im Interesse der anderen Schüler*innen nicht länger als 3 Minuten gewartet werden. Sollten sich derartige Verspätungen bei bestimmten Schüler*innen häufen, ist dies dem Auftraggeber zu melden.
Die Beförderung beginnt am 15. August 2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2024/25 (Beginn der Sommerferien 2025).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Schuljahr, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf des Schuljahrs gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Schuljahr, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf des Schuljahrs gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung
- Eintrag ins Handelsregister, Handwerksrolle, IHK, Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet wurde,
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung.
- Umsatz der letzten drei Jahre bezüglich dieser Leistung
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zum Mindestlohn von deutschen Unternehmen
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft (Nachweis auf Verlangen)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträge Sozialversicherung (Nachweis auf Verlangen)
- Nachweis Haftpflichtversicherung inkl. Insassenversicherung für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge, Deckungssumme mindestens 100 Mio. EUR, bei Personenschäden max. 8 Mio. EUR je geschädigter Person (kann nachgefordert werden)
- Benennung Nachunternehmer (kann nachgefordert werden)
- Eignung Nachunternehmer (Nachweis auf Verlangen)
- Erklärung Bietergemeinschaft
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Nachweis der Präqualifizierung.
- mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen
- Angaben zu beschäftigten Mitarbeitern
- Vorlage der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder Führerschein Klasse D1 oder D der zum Einsatz kommenden Fahrer*innen (kann nachgefordert werden)
- Erweitertes Führungszeugnis der zum Einsatz kommenden Fahrer*innen, das nicht älter als zwei Jahre ist, (kann nachgefordert werden)
- Nachweis über bestehenden Masernschutz der zum Einsatz kommenden Fahrer*innen (kann nachgefordert werden)
Bei Bedarf muss eine rollstuhlgerechte Beförderung nach DIN möglich sein.
Zu beachten ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden. Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern vom 14.07.2005
Es wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister abgefordert.
Es wird ein Auszug aus dem Register des Landes Schleswig-Holstein zum Schutz des fairen Wettbewerbes abgefordert.
In Schleswig-Holstein ist die Zahlung eines Mindestlohnes in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/h für die Ausführung öffentlicher Aufträge vorgeschrieben.
Aufgrund der besonderen Verkehrs- und Straßenverhältnisse kommt auf einigen Strecken ggfs. nur eine Beförderung mit Kleinbussen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz in Betracht. Auf einigen Straßen bestehen Gewichtsbeschränkungen. Eventuell erforderliche Beschränkungen sind im Vorwege zu ermitteln und ggfs. erforderliche Ausnahmegenehmigungen vom Auftragnehmer rechtzeitig einzuholen und incl. Gebühren einzukalkulieren.
Im Angebot ist der jeweils eingesetzte Fahrzeugtyp (z. B. Kleinbus mit 9 Sitzen oder Kleinbus mit Rolliplatz) anzugeben. Die Vorlage des Tourenplans im Angebot ist nicht gefordert! Der Auftraggeber behält sich aber vor, im Rahmen der Angebotswertung entsprechende Angaben anzufordern und insbesondere zu prüfen, ob die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Besonderheiten berücksichtigt sind.
Der Angebotspreis beinhaltet die Beförderung mit Bus inkl. Gestellung einer Fahrerin bzw. eines
Fahrers und sämtlicher Nebenkosten, wie Kraftstoff und Versicherungskosten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFARPMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.