Sicherheitsdienstleistungen Dresden (05/AD/2022)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]019
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Dresden (05/AD/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind Sicherheitsdienstleistungen am Standort der Auftraggeberin.
Dresden
Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind Sicherheitsdienstleistungen am Standort der Auftraggeberin. Diese unterteilen sich in die Bereiche Empfangsdienst/Zugangskontrolle, Schließdienst und Objektkontrollen im Innen- und Außenbereich.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, längstens jedoch bis zum 30.06.2026, sofern die Auftraggeberin nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit das Vertragsverhältnis schriftlich kündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen Dresden
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt “Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Bei Aufträgen ab einer Summe von [Betrag gelöscht] Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
>> Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
> Eine Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregisternotwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen-, Vermögens- und Sachschäden – jeweils [Betrag gelöscht] Euro,
Datenschutzverstöße – [Betrag gelöscht] Euro,
Schlüsselverlust – [Betrag gelöscht] Euro
verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfristaufrechtzuerhalten ("Eigenerklärung Haftpflichtversicherung").
> Ein Personal- und Qualitätskonzept, in welchem die Personaleinsatzplanung, die Qualifikation und die Berufserfahrung sowie die Qualitätssicherung anzugeben sind.
> Dem Personal- und Qualitätskonzept ist ein Musterdienstplan beizufügen.
>> Darüber hinaus hat der Bieter mitzuteilen, ob dieser ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Jahresbilanzsumme) ist.
>> Vor der Zuschlagserteilung ist eine Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) abzugeben. Es ist eine eigenständige Erklärung abzugeben, wenn Ausnahmetatbestände gem. den Erläuterungen zum Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.