Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Mittelsachsen auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells (Cluster C)
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-mittelsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Mittelsachsen auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells (Cluster C)
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten im Cluster C des Landkreises Mittelsachsen mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Das Cluster C umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Altmittweida, Lichtenau und Rossau, ferner dort befindliche Institutionen. Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend), bei Institutionen (sowohl im Los 1 befindliche Institutionen als auch im Los 2 als „Institutionenlos“) symmetrisch.
Grundantrag Cluster C
Das hier ausgeschriebene Fördergebiet des Clusters C hat der Landkreis in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1: Grundantrag Cluster C mit Fördergebieten in den Kommunen Altmittweida, Lichtenau und Rossau.
- Los 2: Antrag Institutionen Cluster C mit insgesamt 4 Grundschulen in Lichtenau und Rossau.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Beseitigung des Marktversagens bei der Bereitstellung von Breitbandinternet durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den vorgeschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGABreitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Mittelsachsen behält sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein oder für zwei Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage "EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster C".
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Vortrieb auf der Basis von Reservekapazitäten
- Kriterium: Umsetzungskonzept
- Kriterium: Einsatz von alternativen Verlegemethoden
- Kriterium: Endabenhmerpreise
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren war, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).
Antrag Institutionen Cluster C
Das hier zur Ausschreibung kommende Fördergebiet des Clusters C hat der Landkreis in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1: Grundantrag Cluster C mit Fördergebieten in den Kommunen Altmittweida, Lichtenau und Rossau.
- Los 2: Antrag Institutionen Cluster C mit insgesamt 4 Grundschulen in Lichtenau und Rossau.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Beseitigung des Marktversagens bei der Bereitstellung von Breitbandinternet durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den vorgeschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGABreitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Mittelsachsen behält sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein oder für zwei Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage "EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster C".
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Umsetzungskonzept
- Kriterium: Einsatz von alternativen Verlegemethoden
- Kriterium: Endabnehmerpreise
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren war, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Grundantrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09030
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Institutionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09030
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland