Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Mittelsachsen auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-mittelsachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Mittelsachsen auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste - JA24
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten im Cluster D des Landkreises Mittelsachsen mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Das Cluster D umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Erlau, Königsfeld, Mittweida, Rochlitz und Seelitz, ferner dort befindliche Institutionen.

Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend), bei Institutionen (sowohl im Los 1 befindliche Institutionen als auch im Los 2 als „Institutionenlos“) symmetrisch.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundantrag Cluster D

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32410000 Lokales Netz - JA24
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Fördermaßnahme ist die Beseitigung des Marktversagens bei der Bereitstellung von Breitbandinternet durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den vorgeschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Den Zuschlag hat der Bieter erhalten, der anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhalten hat und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten konnte eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Mittelsachsen behielt sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter konnten Angebote für ein oder für zwei Lose abgeben. Der Landkreis war nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorgelegt hat.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kriterium: Vortrieb auf der Basis von Reservekapazitäten
  • Kriterium: Umsetzungskonzept
  • Kriterium: Einsatz von alternativen Verlegemethoden
  • Kriterium: Endabnehmerpreise
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers an diesem Verfahren war, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Antrag Institutionen Cluster D

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32410000 Lokales Netz - JA24
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Fördermaßnahme ist die Beseitigung des Marktversagens bei der Bereitstellung von Breitbandinternet durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den vorgeschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Den Zuschlag hat der Bieter erhalten, der anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhalten hat und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten konnte eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Mittelsachsen behielt sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter konnten Angebote für ein oder für zwei Lose abgeben. Der Landkreis war nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorgelegt hat.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kriterium: Umsetzungskonzept
  • Kriterium: Einsatz von alternativen Verlegemethoden
  • Kriterium: Endabnehmerpreise
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers an diesem Verfahren war, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 129-317819

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Grundantrag

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09030
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Einnahmen aus der Zahlung von Gebühren und Geldbußen durch die Nutzer: [Betrag gelöscht] EUR
Prämien, Zahlungen und sonstige vom öffentlichen Auftraggeber gewährte finanzielle Vorteile: [Betrag gelöscht] EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:

*Deteils werden als Geschäftsgeheimnis nicht veröffentlicht.

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Institutionen

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09030
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Einnahmen aus der Zahlung von Gebühren und Geldbußen durch die Nutzer: [Betrag gelöscht] EUR
Prämien, Zahlungen und sonstige vom öffentlichen Auftraggeber gewährte finanzielle Vorteile: [Betrag gelöscht] EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:

Details werden als Geschäftsgeheimnis nicht veröffentlicht.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2022

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