Neubau Feuerwehrwache, Außenanlagen - 32200167OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-segeberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrwache, Außenanlagen - 32200167OV
"Herstellung der Außenanlagen im Zuge des Neubaues der Freiwilligen Feuerwehr, einschließlich der Grundstücksentwässerungsanlagen, sowie Herstellung einer Zufahrtsstraße zur Erschließung des Grundstückes.
Die Durchführung der gesamten Baumaßnahme ist in zwei Bauabschnitten mit jeweils zwei Bauphasen aufgeteilt."
23795 Bad Segeberg
"Der wesentliche Umfang der gesamten Baumaßnahme unterteilt in Bauabschnitten besteht aus den folgenden Leistungen:
1. Bauabschnitt, 1. Bauphase (Los 1 bis Los 3), Bauzeit: 09/2022 bis 05/2023
ca. 6.260 m3 Erdarbeiten
ca. 720 m Schienen aufnehmen (einschl. Holzschwellen)
ca. 1.250 m2 Spundwand
ca. 105 m2 Stahlbetonholm
ca. 910 m3 ungebundene Tragschichten
ca. 55 m Anschlussleitungen (bis DN 150 in PP-MD)
ca. 4 St Kunststoffstraßenabläufe
ca. 30 m Kastenrinnen
ca. 60 m Planumsentwässerung (Dränageleitung)
ca. jeweils 1.200 m2 Asphalttrag-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht
ca. 405 m2 Betonsteinpflaster
ca. 465 m Betonborde
ca. 250 m Pflasterrinne/Pflasterstreifen
ca. 285 m RW-Kanal (bis DN 300 in PP-MD und DN 400 in Beton)
ca. 85 m SW-Kanal (bis DN 150 in PP-MD)
8 St Kontrollschächte DN 1000 in Beton
1 St Leichtflüssigkeitsabscheider
1 St SW-Pumpschacht
1. Bauabschnitt, 2. Bauphase (Los 4 und Los 5), Bauzeit: 04/2024 bis 07/2024
ca. 4.805 m3 Erdarbeiten
ca. 1.050 m3 ungebundene Tragschichten
ca. 225 m Anschlussleitungen (bis DN 150 in PP-MD)
ca. 13 St Kunststoffstraßenabläufe
ca. 85 m Kastenrinnen
ca. 270 m Planumsentwässerung (Dränageleitung)
ca. 2.280 m2 Betonsteinpflaster
ca. 460 m Betonborde
ca. 330 m Pflasterrinne/Pflasterstreifen
ca. 3 St Schrankenanlagen
ca. 30 m RW-Kanal (DN 200 in PP-MD)
ca. 85 m SW-Kanal (DN 125 in PP-MD)
2 St Inspektionsschächte DN 400 in Kunststoff
1 St Regenwasserzisterne
2. Bauabschnitt, 1. Bauphase (Los 6 bis Los 8) , Bauzeit: 09/2024 bis 11/2024
ca. 100 m3 Erdarbeiten
ca. 220 m3 ungebundene Tragschichten
ca. 200 m2 Betonsteinpflaster
ca. 125 m Betonborde
ca. 140 m RW-Kanal (bis DN 300 in PP-MD)
ca. 45 m SW-Kanal (bis DN 150 in PP-MD)
5 St Kontrollschächte DN 1000 in Beton
2. Bauabschnitt, 2. Bauphase (Los 9 bis Los 11) , Bauzeit: 08/2025 bis 12/2025
ca. 3.435 m3 Erdarbeiten
ca. 1.435 m3 ungebundene Tragschichten
ca. 190 m Anschlussleitungen (bis DN 150 in PP-MD)
ca. 15 St Kunststoffstraßenabläufe
ca. 40 m Kastenrinnen
ca. 250 m Planumsentwässerung (Dränageleitung)
ca. 2.575 m2 Betonsteinpflaster
ca. 620 m Betonborde
ca. 435 m Pflasterrinne/Pflasterstreifen
1 St Schrankenanlagen
1 St Fahrradhaus
ca. 30 m RW-Kanal (bis DN 150 in PP-MD)
ca. 10 m SW-Kanal (DN 125 in PP-MD)
1 St Inspektionsschächte DN 400 in Kunststoff
ca. 750 m2 Gehölz- und Staudenpflanzung
ca. 900 m2 Rasenansaat
"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
"Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leis-tungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforde-rungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgege-benen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Anforderungen aufrufbar unter:
sind für die nachstehend angegebene(n) Beur-teilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
Beurteilungsgruppe AK 3
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gü-tesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Ka-nalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalaus-stattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstat-tung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung"
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Bad Segeberg
Land: Deutschland