Sandaufspülung Südküste Föhr Referenznummer der Bekanntmachung: B 2021/39
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum, Nordsee
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sandaufspülung Südküste Föhr
Das Land Schleswig-Holstein endvertreten durch den LKN.SH plant im Sommerhalbjahr 2022 an der Südwestküste der Insel Föhr eine Sandaufspülung mit ca. 200.000m3 Sand durchzuführen. Der Boden ist aus der Entnahme Westerland III, ca. 8 km westlich vor Westerland/Sylt zu entnehmen. Hier darf nur in der Zeit von Mitte April bis Mitte Oktober des jeweiligen Jahres Boden abgebaut werden. Zeitgleich sind im Aufspülbereich neun Schüttsteinbuhnen zurück zu bauen.
25938 Utersum
-Baustelleneinrichtung
-Verlegung der Spülleitung inkl. Übergabestation
-Strandaufspülung mit Sandgewinnung, -transport, -einspülung und Profilierung (Bereich I: 218.750t Sand, Bereich II; 93.750t Sand)
-Sandtransport zum Lagerplatz Oldsum (optional)
-Räumen der Spülleitung inkl. Übergabestation und ggf. notwendiger Druckerhöhungsstationen
-Baustellenräumung
Buhnenrückbau Bereich II:
-Baustelleneinrichtung
-Baustellenzufahrt herstellen
-Freilegen der Buhnen
-Rückbau der Buhnen mit Entsorgung des Rückbaumaterials
-Baustellenräumung
ELER
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sandaufspülung Utersum 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kopenhagen
NUTS-Code: DK011 Byen København
Postleitzahl: 1051
Land: Dänemark
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de
Entsprechend der Regelungen im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" (GWB) §§160 folgende.
Auszug aus GWB §160 Absätze 1-3:
-Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
-der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst im den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de