Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10) Referenznummer der Bekanntmachung: 10/10/22/020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10)
Kauf eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10)
Fahrgestell und Aufbau
Entsprechend bezuschlagten Bieter (das Fahrzeug wird durch den Auftraggeber beim Bieter des Loses 1 nach Fertigstellung Beladung (Los 2) abgeholt.
Beschaffung von Fahrgestell und Aufbau eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10).
Der Bieter des Loses 1 verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestellund Aufbau und hat sich ohne gesonderte Aufforderung mit dem Auftragnehmer des Auftrages für die Beladung ins Benehmen zu setzen. Weiterhin führt er die zu liefernde Beladung aus Los 2, dem entsprechenden Aufbewahrungsort im Aufbau zu. Die Bieter verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem weiteren bezuschlagten Bieter.
Beladung für ein HLF 10
Beschaffung der Beladung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10).
Die Lieferung der Teile des Loses Beladung erfolgen an den Bieter, welcher den Zuschlag zum Los Fahrgestell und Aufbau erhält. Mit diesem sind alle Modalitäten zur Lieferung der Teile durch den Bieter des Loses Beladung selbständig abzusprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren mit mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen,Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister; Verpflichtung zur Zahlung von Mindestlohn falls notwendig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
siehe III.1.1) und III.1.3)
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung
des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
Die Bieter verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem weiteren bezuschlagten Bieter. Die Bieter der Lose 1 und 2 haben sicherzustellen, dass die Verträglichkeit mit dem jeweiligen gegenteiligen Los sichergestellt ist. (Bieter Los 1 prüft die Anforderungen aus Los 2 und umgekehrt!)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste,
Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 8.00-12.00 Uhr,
Dienstag-Donnerstag: 13.00-15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]