Planungsleistungen Ersatzneubau Kita Storchennest LOS 4+5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markkleeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Ersatzneubau Kita Storchennest LOS 4+5
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt am derzeitigen Standort der Kindertagesstätte „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und 135a, im Ortsteil Großstädteln, eine neue Kindertagesstätte mit 135 Plätzen zu errichten.
Die Neubau-Kindertagesstätte soll die Bestands-Kindertagesstätten „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und „Gaschwitzer Zwergenstube“, Neue Straße 2, ersetzen, den Wegfall von Kindertagespflegestellen kompensieren und einen zusätzlichen Bedarf, der aus dem erwarteten Zuzug von jungen Familien entstehen wird, decken.
Nach Fertigstellung des Kita-Gebäudes mit Teilflächen der Freianlagen und Nutzungsfreigabe für den Kindertagesstätten-Betrieb ist zunächst für einen Zeitraum von ca. sieben Monaten eine Interimsnutzung durch den Kindergarten Kita „GerneGroß“, aus der Schulstraße 4, 04416 Markkleeberg, mit 78 Kindern;
davon 12 integrative Plätze, geplant. Dies wird zu einer parallelen Nutzung des Grundstücks durch die vorübergehend weiterhin am Standort verbleibende Bestands-Kindertagesstätte „Storchennest“ und die Interims-Kindertagesstätte „GerneGroß“ führen. Erst nach Rückkehr der Nutzer der Kita „Gernegroß“ in ihr Bestandsgebäude, ist ein Umzug der Nutzer aus der Kita „Storchennest“ und damit die Nutzungsaufgabe als Kindertagesstätte im „Altgebäude“ Kita „Storchennest“ geplant. Der Abbruch des Altgebäudes ist von der vorliegenden Planungsleistung nicht umfasst.
Auf den derzeitigen Freianlagen sind Spielplatzgeräte für den Krippen- und den Kindergartenbereich und weitere Ausstattungsgegenstände (Stabmattenzaun) etabliert.
Die Ausstattungsgegenstände sollen zum Teil entsprechend der jeweils geplanten Nutzungsdauer bzw. aktuell vorhandenen Restnutzungsdauer, weiter verwendet werden. Dabei sollen Mehrfach-Umsetzungen vermieden werden.
Die medientechnische Erschließung des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte Städtelner Straße 135 und eines privat genutzten Wohnhauses Städtelner Straße 135a verläuft teilweise über den Bereich der Freiflächen bis zu den Anschlüssen an das öffentliche Netz im Bereich der Städtelner Straße. Des Weiteren ist das privat genutzte Grundstück hinsichtlich der medientechnischen Erschließung; u.a. Schmutzwasser, über das Leitungsnetz des Kita-Gebäudes, an das öffentliche Netz angebunden.
Zur Aufrechterhaltung der Nutzungen der Kita „Storchennest“ und des privat genutzten Gebäudes ist es deshalb erforderlich, die medientechnische Erschließung ununterbrochen, bis zur Aufgabe der jeweiligen Nutzungen,
sicherzustellen. Nach dem geplanten zeitlichen Ablauf wäre das für die Bestands-Kita „Storchennest“ bis zum 03.10.2026 und für das privat genutzte Gebäude ab 01.11.2024.
Die beiden Grundstücke Städtelner Straße 135 und 135a befinden sich auf einem Gelände, das einem bergbaulichen Betrieb diente und das vom Grundwasserwiederanstieg betroffen ist. Die Alt-Anlagen sind größtenteils verwahrt worden. Die Verwahrdokumentation und eine Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
In diesem Verfahren werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: LOS 4 – Technische Ausrüstung HLS, AG 1-3, 8 / LOS 5 – Technische Ausrüstung ELT, AG 4-5.
Die Vergabe erfolgt losweise, es sind jedoch Angebote auf ein oder mehrere Lose möglich. Die Vergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter bleibt vorbehalten, § 30 Abs. 3 VgV.
Technische Ausrüstung HLS, AG 1-3, 8
Große Kreisstadt Markkleeberg
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt, am derzeitigen Standort der Kindertagesstätte „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und 135a, im Ortsteil Großstädteln, eine neue Kindertagesstätte mit 124 Plätzen (erweiterbar auf bis zu 135 Plätze) zu errichten. Die Neubau-Kindertagesstätte soll perspektivisch die Bestands-Kindertagesstätten „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und „Gaschwitzer Zwergenstube“, Neue Straße 2, ersetzen, den Wegfall von Kindertagespflegestellen kompensieren und einen zusätzlichen Bedarf, der aus dem erwarteten Zuzug von jungen Familien entstehen wird, decken.
Besonderheiten für die Erschließung:
Die medientechnische Erschließung des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte Städtelner Straße 135 und eines privat genutzten Wohnhauses Städtelner Straße 135a verläuft teilweise über den Bereich der Freiflächen bis zu den Anschlüssen an das öffentliche Netz im Bereich der Städtelner Straße. Des Weiteren ist das privat genutzte Grundstück hinsichtlich der medientechnischen Erschließung; u.a. Schmutzwasser, über das Leitungsnetz des Kita-Gebäudes, an das öffentliche Netz angebunden.
Zur Aufrechterhaltung der Nutzungen der Kita „Storchennest“ und des privat genutzten Gebäudes ist es deshalb erforderlich, die medientechnische Erschließung ununterbrochen, bis zur Aufgabe der jeweiligen Nutzungen,
sicherzustellen. Nach dem geplanten zeitlichen Ablauf wäre das für die Bestands-Kita „Storchennest“ bis zum 03.10.2026 und für das privat genutzte Gebäude ab 01.11.2024.
Besonderheiten des Baufeldes:
Die beiden Grundstücke Städtelner Straße 135 und 135a befinden sich auf einem Gelände, das einem bergbaulichen Betrieb diente und das vom Grundwasserwiederanstieg betroffen ist. Die Alt-Anlagen sind größtenteils verwahrt worden. Die Verwahrdokumentation und eine Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Im LOS 4 wird die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung HLS ausgeschrieben.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI mit stufenweiser Beauftragung.
Die Planungsstufen sind: 1. Stufe Leistungsphase 1 – 3 / 2. Stufe Leistungsphase 4 / 3. Stufe Leistungsphase 5 – 7 / 4. Stufe Leistungsphase 8 / 5. Stufe Leistungsphase 9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen, die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Hinzu kommen Besondere Leistungen, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf der zweiten Stufe dieses Verfahrens näher spezifiziert werden.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben sowie des angegebenen Umsatzes und im Übrigen anhand eines Punkterankings vorgenommen. Die Referenzangaben beziehen sich auf die vorgelegten maximal 3 Referenzen. Die Details ergeben sich aus dem Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen".
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen (siehe dazu bei II.2.4), die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Technische Ausrüstung ELT, AG 4-5
Große Kreisstadt Markkleeberg
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt, am derzeitigen Standort der Kindertagesstätte „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und 135a, im Ortsteil Großstädteln, eine neue Kindertagesstätte mit 124 Plätzen (erweiterbar auf bis zu 135 Plätze) zu errichten. Die Neubau-Kindertagesstätte soll perspektivisch die Bestands-Kindertagesstätten5 / 11 „Storchennest“, Städtelner Straße 135 und „Gaschwitzer Zwergenstube“, Neue Straße 2, ersetzen, den Wegfall von Kindertagespflegestellen kompensieren und einen zusätzlichen Bedarf, der aus dem erwarteten Zuzug von jungen Familien entstehen wird, decken.
Die medientechnische Erschließung des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte Städtelner Straße 135 und eines privat genutzten Wohnhauses Städtelner Straße 135a verläuft teilweise über den Bereich der Freiflächen bis zu den Anschlüssen an das öffentliche Netz im Bereich der Städtelner Straße. Des Weiteren ist das privat genutzte Grundstück hinsichtlich der medientechnischen Erschließung; u.a. Schmutzwasser, über das Leitungsnetz des Kita-Gebäudes, an das öffentliche Netz angebunden.
Zur Aufrechterhaltung der Nutzungen der Kita „Storchennest“ und des privat genutzten Gebäudes ist es deshalb erforderlich, die medientechnische Erschließung ununterbrochen, bis zur Aufgabe der jeweiligen Nutzungen,
sicherzustellen. Nach dem geplanten zeitlichen Ablauf wäre das für die Bestands-Kita „Storchennest“ bis zum 03.10.2026 und für das privat genutzte Gebäude ab 01.11.2024.
Im LOS 5 wird die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung ELT ausgeschrieben.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI mit stufenweiser Beauftragung.
Die Planungsstufen sind: 1. Stufe Leistungsphase 1 – 3 / 2. Stufe Leistungsphase 4 / 3. Stufe Leistungsphase 5 bis 7 / 4. Stufe Leistungsphase 8 / 5. Stufe Leistungsphase 9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen, die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Hinzu kommen Besondere Leistungen, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf der zweiten Stufe dieses Verfahrens näher spezifiziert werden.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben sowie der Angaben zum Personal und im Übrigen anhand eines Punkterankings vorgenommen. Die Details ergeben sich aus dem Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen".
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen (siehe dazu bei II.2.4), die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Gem. § 75 Abs. 1 VgV - Nachweis des Berufsstandes „Ingenieur*in für den/die vorgesehene/n Projektleiter*in TGA HLS bzw. TGA ELT
Der jeweilige Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift der Eintragung, einer Betätigung oder eines Ausdrucks des Mitgliederverzeichnisses einer Ingenieurkammer zu erbringen.
b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.
c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV, sofern einschlägig; bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen.
Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage des Versicherungsscheins als Scan.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Im Auftragsfall ist eine Haftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung abzuschließen, sofern nicht bereits vorhanden: 3 Mio. € für Personenschäden, 1,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden.
Die entsprechende Zusage eines Haftpflichtversicherers ist vor Zuschlagserteilung vorzuweisen.
Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung: 3 Mio. € für Personenschäden, 1,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden.
a) Referenzen für erbrachte Leistungen Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV nachweisen. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung nach Maßgabe der nachstehenden Festlegungen vergleichbar sind. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu nutzen.
Soweit Mindestanforderungen benannt werden, genügt es bei einer Bewerbergemeinschaft, wenn diese insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
Es sind maximal 3 Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen zu benennen. Als geeignet werden nur Referenzen angesehen, in denen mindestens die LPH 2 bis 8 erbracht worden sind (wobei das Bauvorhaben noch nicht fertiggestellt sein muss) und bei denen es sich um Planungsleistungen für Sonderbauten handelt. Es können Referenzen aus den letzten fünf Jahren benannt werden; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU.
Mindestanforderung: Es muss wenigstens eine geeignete Referenz über vergleichbare Planungsleistungen vorgelegt werden.
b) Eigenerklärung Personal, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.
c) Nachweis der beruflichen Erfahrung des/der vorgesehenen Projektleiter*in gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV Mindestanforderung: Der/die vorgesehene Projektleiter*in muss über 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu nutzen.
Mindestanforderung Referenzen: Es muss wenigstens eine geeignete Referenz über vergleichbare Planungsleistungen vorgelegt werden.
Mindestanforderung Personal: Der/die vorgesehene Projektleiter*in muss über 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu nutzen.
Die Teilnahme ist bauvorlageberechtigten Personen nach § 65 SächsBO vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland