Neubau Jugendherberge Markkleeberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markkleeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Jugendherberge Markkleeberg
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt, in angrenzenden Grundstücksflächen zum Gelände Kanupark am Markkleeberger See eine neue Jugendherberge mit ca. 220 Betten zu errichten. Die Planungsleistungen sind als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben.
Große Kreisstadt Markkleeberg
Die Stadt Markkleeberg beabsichtigt, in angrenzenden Grundstücksflächen zum Gelände Kanupark am Markkleeberger See eine neue Jugendherberge mit ca. 220 Betten zu errichten. Das Projekt befindet sich im Südlichen Leipziger Neuseenland, und der Standort für die Errichtung der Jugendherberge liegt im Ortsteil Auenhain an der Bornaer Chaussee. Der Bereich ist durch kommunale Straßen erschlossen und eine direkte Zufahrt von der Kreisstraße zur Jugendherberge wird nicht angestrebt. Das Baufeld befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Silberschacht Markkleeberg“. Das geplante Grundstück „Sondergebiet 2 Sport/Erholung“ ist mit einer Gesamtfläche von ca 3.400 m² bebaubar (Baufenster).
Im Umfeld vorhandene Erholungs- und sporttouristische Angebote sollen unter dem Bildungsprofil „Aktiv und Fit“ eine familienfreundliche und sportliche Ausrichtung der Jugendherberge etablieren. Für den Zeitraum außerhalb der Klassenfahrtssaison ist ein weiteres Profil „Seminare und Tagungen“ angedacht. Sämtliche Planungen und Ausstattungen sind auf diese Profile und dementsprechenden Zielgruppen abzustimmen.
Es ist ein planerisches Gesamtkonzept zu entwickeln, welches die unterschiedlichen fachlichen, konstruktiven und technischen Aspekte, rechtliche Anforderungen und nutzseitige Standards sowie die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Des Weiteren ist diese Bauaufgabe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien in einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität zu lösen.
Die Planungsleistungen sind als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Für die ausgeschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen gemäß den nachstehend genannten Leistungsbildern der aktuell gültigen Fassung der HOAI mit voll-ständigen Grundleistungen (mit Einschränkungen bei der LP 4 im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung) zu erbringen.
- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Objektplanung Freianlagen
- Fachplanung Tragwerksplanung
- Fachplanung Brandschutz
- Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen)
- Fachplanung Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- Fachplanung Bauphysik - Raumakustik
- Fachplanung Geotechnik
- Ingenieurvermessung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 (TWP 1 bis 6) gemäß HOAI als Generalplanung mit stufenweiser Beauftragung. Die Planungsstufen sind: 1. Stufe Leistungsphase 1 – 3; 2. Stufe Leistungsphase 4; 3. Stufe Leistungsphase 5 – 7; 4. Stufe Leistungsphase 8; 5. Stufe Leistungsphase 9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen, die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann. Hinzu kommen Besondere Leistungen, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf der zweiten Stufe dieses Verfahrens näher spezifiziert werden. Für die Finanzierung des Vorhabens ist ein Antrag auf Förderung nach der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG vom 04.05.2021) gestellt worden. Dieser muss auf Basis der vom Planer im Rahmen der 1. Stufe erbrachten Leistungen vervollständigt werden.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Übertragung der Stufe 1 (LPH 1 bis 3 in dem für die Vervollständigung des Fördermittelantrags notwendigen Umfang). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit den weiteren Stufen (siehe dazu bei II.2.4), die der Auftraggeber als einseitige Option abrufen kann.
Auf der zweiten Stufe des Verfahrens wird ein Lösungsvorschlag verlangt, der gem. § 77 Abs. 2 VgV pauschal mit [Betrag gelöscht] Euro vergütet wird. Im Auftragsfall wird dieser Betrag auf das Honorar angerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Jugendherberge Markkleeberg, Generalplanung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.