Stadt Schenefeld - Ausschreibung eines treuhänderischen Sanierungsträgers gemäß § 159 BauGB Referenznummer der Bekanntmachung: 21887-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-schenefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schenefeld - Ausschreibung eines treuhänderischen Sanierungsträgers gemäß § 159 BauGB
Die Stadt Schenefeld wurde mit der Sanierungsmaßnahme "Stadtkern" in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen und beabsichtigt im Rahmen dieser Ausschreibung die Beauftragung eines treuhänderischen Sanierungsträgers gemäß § 159 BauGB.
22869 Schenefeld
Am 18.12.2016 hat der Rat der Stadt Schenefeld die Satzung zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Stadtkern" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms beschlossen.
Die Sanierungsmaßnahme soll bis zum 01.12.2031 durchgeführt werden (§ 3 der Satzung).
Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 20 ha. (siehe Anlage)
Zentrale Leitidee ist die Stärkung des öffentlichen Raumes als verbindendes Element der einzelnen Bereiche im Stadtkern. Durch den Bau eines Bürgerzentrums als Herz der Stadt soll der Stadtkern einen neuen, attraktiven Kristallisationspunkt erhalten. Weitere wichtige Ziele sind die Anbindung von Freiräumen, die Entwicklung von Gastronomie - und Freizeitangeboten, die Schaffung vielfältiger Wohnangebote, die Öffnung und Integration des Einkaufszentrums ("Stadtzentrum Schenefeld" - SZS) , die Überwindung der LSE und die Stärkung des Umweltverbunds (Verbesserung im ÖPNV).
Der Rahmenplan, der nach einem städtebaulich, freiraumplanerischen Wettbewerb im Jahre 2018, am 17. Juni 2021 von der Ratsversammlung beschlossen wurde, wird mit dem Maßnahmenplan und dem Maßnahmenkonzept die Grundlage für die Umsetzung der städtebaulichen Ziele bilden. Der Maßnahmenplan liegt im Entwurf bei. Das Maßnahmenkonzept mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht befindet sich derzeit gerade in der Überarbeitung bzw. in der Detaillierung. Der finale Rahmenplan soll dann mit dem Maßnahmenkonzept im Herbst/ Winter 2021 in der Ratsversammlung beschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund soll ein treuhänderischer Sanierungsträger gemäß § 159 BauGB beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRP6Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de