600536 Abfallentsorgung am UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 091-250580)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

600536 Abfallentsorgung am UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90524100 Einsammlung von Krankenhausabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abfallentsorgung am UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 091-250580

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Anstatt:

siehe Vergabeunterlagen - Abschnitt V - 6.

muss es heißen:

Zu III.1.1 der Auftragsbekanntmachung werden folgende Bedingungen beschrieben und Eigenerklärungen oder Nachweise verlangt:

a) Befähigung zur Berufsausübung, Auflagen hinsichtlich Eintragung, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (zu III 1.1 der Auftragsbekanntmachung) aa) Bedingungen BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.

BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein.

NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. Ebenso darf kein Ausschlussgrund gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen ab) Eigenerklärungen und Nachweise PL 1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.

PL 2: Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.

PL 3: Steuern und Abgaben PL 3.1: Eigenerklärung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB) PL 3.2: Nachweis Sozialversicherungsbeiträge: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten des Unternehmens und, soweit eine tarifvertragliche Verpflichtung dazu besteht, Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Nachweis ist durch Unterlagen zu führen, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle (Einzugsstelle) festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten;

erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines, möglichst jedoch aller im Unternehmen vertretenen Einzugsstellen (also der Krankenkassen, nicht bloß eines Buchhalters, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers o. dgl.).

PL 4: Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht PL 4.1: Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung,

dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

PL 4.2: Eigenerklärung AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw.

das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.

PL 5: Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren. beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

PL 6: Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person,

deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

PL 7: Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

PL 8: Eigenerklärung kein Russland Bezug: Eigenklärung über nicht Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

muss es heißen:

Zu III.1.2 der Auftragsbekanntmachung werden folgende Bedingungen beschrieben und Eigenerklärungen oder Nachweise verlangt:

b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (zu III 1.2 der Auftragsbekanntmachung) ba) Eignungskriterien EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000,00 €, für Vermögensschäden mindestens 300.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.

EK-II: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert des vorliegenden Auftrags klar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an.

EK-III: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einer Größenordnung, die dem Umfang des vorliegenden Auftrags vergleichbar ist, Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Abfallentsorgung) erzielt haben.

bb) Eigenerklärungen und Nachweise WL1 Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. €, für Vermögensschäden mindestens 300.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, ist schon mit dem Angebot Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.

WL2 Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.

WL3 Umsatz vergleichbarer Leistungen: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Digitalisierung von Patientenakten)

Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

muss es heißen:

Zu III.1.3 der Auftragsbekanntmachung werden folgende Bedingungen beschrieben und Eigenerklärungen oder Nachweise verlangt:

c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (zu III 1.3 der Auftragsbekanntmachung) Zu III. 2.3 der Auftragsbekanntmachung werden die folgenden Eignungskriterien beschrieben und entsprechende Eigenerklärungen und Nachweise verlangt:

ca) Eignungskriterien EK-I: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein EK-II: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (mind. 3 Referenzen) nachgewiesene hinreichende Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Sonderabfallentsorgung und Entsorgung sonstiger Abfälle (Wertstoffen, Datenmüll, Restmüll und sonstigen Abfälle). Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens drei Rahmenvertrags Aufträgen für unterschiedliche Auftraggeber, die zumindest kumulativ nach Umfang und Leistungsspektrum dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, innerhalb des Referenzzeitraums der letzten drei Jahre (Erbringung der Leistungen für mindestens ein Jahr innerhalb des Zeitraums).

EK-III: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es zur Sammelentsorgung der in den vergabeunterlagen aufgeführten Abfallschlüssel berechtigt ist EK-IV: Für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Abfallschlüssel, für welche das Unternehmen keinen Sammelentsorgungsnachweis vorlegen kann, sind Einzelentsorgungsnachweise vorzulegen.

EK-V: Die vom Unternehmen eingesetzten Nutzfahrzeuge zur Abfallentsorgung müssen mindestens die Abgasnorm Euro VI erfüllen.

cb) Eigenerklärungen und Nachweise Zur Prüfung dieser Kriterien sind die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen:

TL 1: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb: Gültiges Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit vollständigen Anlagen sowie Nachweis der ISO 14001 Zertifizierung.

TL 2: Referenzen Sonderabfallentsorgung und Entsorgung sonstiger Abfälle: Vorlage von mindestens 3 Referenzen für Sonderabfallentsorgung und Entsorgung sonstiger Abfälle im Klinikumfeld mit Angabe der jeweiligen Auftragsvolumina und-werte so wie der jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten.

TL 3: Nachweis Sammelentsorgung: Vorlage der erforderlichen Sammelentsorgungsnachweise TL 4: Nachweis Einzelentsorgung: Vorlage der erforderlichen Einzelentsorgungsnachweise TL: 5 Nachweis Abgasnorm: Vorlage eines Nachweises, dass die eingesetzten Nutzfahrzeuge über die Abgasnorm Euro VI verfügen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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