Beschaffung eines LF 10 für die FF Belau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wankendorf
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-bokhorst-wankendorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.techcos-ds.com
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines LF 10 für die FF Belau
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Belau über das Amt Bokhorst-Wankendorf aufgeteilt in drei Lose.
Fahrgestell
Belau
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschfahrzeug (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Belau über das Amt Bokhorst-Wankendorf.
Angefragte Optionen in den Leistungsverzeichnissen sind anzubieten.
Aufbau
Belau
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschfahrzeug (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Belau über das Amt Bokhorst-Wankendorf.
Angefragte Optionen in den Leistungsverzeichnissen sind anzubieten.
Feuerwehrtechnische Beladung
Belau
Lieferung einer Feuwerwehrtechnischen Beladung für ein Löschfahrzeug (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Belauüber das Amt Bokhorst-Wankendorf.
Angefragte Optionen in den Leistungsverzeichnissen sind anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister gemäß Formblatt "Eigenerklärung Bieter".
Erklärung zum Umsatz des Unternehmes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt "Eigenerklärung Bieter".
Angabe von drei Referenzen im Zusammenhang mit dem ausgeschrieben Auftraggegenstand gemäß Formblatt "Eigenerklärung Bieter".
Erklärung gemäß §4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) gemäß Formblatt "Erklärung zu Paragraph 4 VGSH"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htm