Abschluss eines Rahmenvertrages über Pflege- und sonstige Dienstleistungen für das Justizfachsystem GO§A in der Bundesrepublik Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 1510_5 E-73
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 093-255314)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bundesverwaltungsgericht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages über Pflege- und sonstige Dienstleistungen für das Justizfachsystem GO§A in der Bundesrepublik Deutschland
Das Justizfachsystem GO§A ist eine auf OpenSource basierende Fachanwendung (Javatechnologie). Die Individualsoftware GO§A bildet, neben der Verwaltung von Verfahrensdaten, auch Dokumentenverwaltungsfunktionen ab und wurde dazu in den letzten Jahren um die Komponenten eSchreibtisch und EGA erweitert. Dies ermöglicht nunmehr mit dem System eine führende elektronische Gerichtsakte (EGA), inklusive entsprechender Funktionen zu deren Verwaltung darstellen zu können.
Der GO§A Rahmenvertrag über Pflege- und sonstige Dienstleistungen für das Justizfachsystem GO§A beinhaltet den Abruf von folgenden Leistungsbestandteilen:
1. Dienstleistungen zur Softwarepflege des "Justizfachverfahrenes GO§A" sowie zur Softwarepflege der Komponenten "eSchreibtisch und EGA (elektronische Gerichtsakte)", d.h.
- Weiterentwicklung dieser Individualsoftware (in Bezug auf gesetzliche Änderungen und neue Anforderungen an die IT-Sicherheit und die Barrierefreiheit),
- Bereitstellung dieser neuen Versionen, Releases, Updates und Upgrades,
- Informationsservice über neue Programmkorrekturen über ein Online-Ticketsystem,
- Hotline-Support,
- Basispflegeleistungen zur Mängelbeseitigung und Fehlerbereinigung (d.h. Bereitstellung von Hotfixen und Patchen),
- Unterstützung des Auftraggebers bei Einspielen der neuen Versionen und Updates etc.
2. sonstige Dienstleitungen im Rahmen der fachlichen Weiterentwicklung des "Justizfachverfahrenes GO§A" sowie der Komponenten "eSchreibtisch und EGA (elektronische Gerichtsakte)" wie z.B. folgende Dienstleistungen:
- Softwareentwicklung
- Beratung,
- Projektleitungsunterstützung,
- Schulung,
- Einführungsunterstützung,
- Benutzerunterstützungsleistungen,
- Konfiguration der Individualsoftware
Diese Dienstleistungen sollen für alle abrufberechtigten GO§A und EGA Nutzer zur Verfügung gestellt werden, welche die Verwaltungsvereinbarungen für das Justizfachsys-tem GO§A abgeschlossen haben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Derzeit sind 13 Gerichte bzw. Behörden der Verwaltungsvereinbarung über die Nutzung des Justizfachsystems GO§A beigetreten und somit zum Abruf der Pflege- und sonstigen Dienstleistungen über den auszuschreibenden Rahmenvertrag berechtigt.
Gegenwärtig wird im Rahmen dieser Ausschreibung mit folgendem Mengengerüst für den Bezug von Pflege- und sonstigen Dienstleistungen gerechnet:
Mindestabnahmemenge für alle abrufberechtigten Nutzer pro Vertragsjahr (in der festen Vertragslaufzeit):
- Softwarepflege GO§A Klassik: 2.060 Arbeitsplätze (AP),
- Softwarepflege EGA: 1.070 AP,
- 16 Calls (entspricht einer technischen Anfrage, Aufwand ca. 1h) und
-118 Personentage (PT) an Dienstleistung
geschätzte Abnahmemenge für alle abrufberechtigten Nutzer pro Vertragsjahr (in der festen Vertragslaufzeit):
- Softwarepflege GO§A Klassik: 2.329 Arbeitsplätze (AP),
-Softwarepflege EGA: 1.324 AP,
- 85 Calls (entspricht einer technischen Anfrage, Aufwand ca. 1h) und
- 288 Personentage (PT) an Dienstleistung
maximale Abnahmemenge für alle abrufberechtigten Nutzer pro Vertragsjahr (in der fes-ten Vertragslaufzeit):
- Softwarepflege GO§A Klassik: 2.698 Arbeitsplätze (AP),
- Softwarepflege EGA: 1.590 AP,
- 167 Calls (entspricht einer technischen Anfrage, Aufwand ca. 1h) und
- 532 Personentage (PT) an Dienstleistung
Derzeit sind 13 Gerichte bzw. Behörden der Verwaltungsvereinbarung über die Nutzung des Justizfachsystems GO§A beigetreten und somit zum Abruf der Pflege- und sonstigen Dienstleistungen über den auszuschreibenden Rahmenvertrag berechtigt.
Gegenwärtig wird im Rahmen dieser Ausschreibung mit folgendem Mengengerüst für den Bezug von Pflege- und sonstigen Dienstleistungen gerechnet:
Mindestabnahmemenge für alle abrufberechtigten Nutzer pro Vertragsjahr (in der festen Vertragslaufzeit):
- Softwarepflege GO§A Klassik: 2.060 Arbeitsplätze (AP),
- Softwarepflege EGA: 1.070 AP,
- 16 Calls (entspricht einer technischen Anfrage, Aufwand ca. 1h) und
-118 Personentage (PT) an Dienstleistung
geschätzte Abnahmemenge für alle abrufberechtigten Nutzer pro Vertragsjahr (in der festen Vertragslaufzeit):
- Softwarepflege GO§A Klassik: 2.329 Arbeitsplätze (AP),
-Softwarepflege EGA: 1.324 AP,
- 85 Calls (entspricht einer technischen Anfrage, Aufwand ca. 1h) und
- 288 Personentage (PT) an Dienstleistung
maximale Abnahmemenge für alle abrufberechtigten Nutzer pro Vertragsjahr (in der fes-ten Vertragslaufzeit):
- Softwarepflege GO§A Klassik: 3.200 Arbeitsplätze (AP),
- Softwarepflege EGA: 2.100 AP,
- 167 Calls (entspricht einer technischen Anfrage, Aufwand ca. 1h) und
- 532 Personentage (PT) an Dienstleistung