Rahmenvertrag Datennetz- und Elektroinstallationen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000039
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Datennetz- und Elektroinstallationen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 11 regionalen Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
Herzogtum Lauenburg und übergreifend
Herzogtum Lauenburg
Herzogtum Lauenburg und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Stormarn und Stadt Lübeck und übergreifend
Stormarn und Stadt Lübeck
Stormarn und Stadt Lübeck und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Ostholstein und übergreifend
Ostholstein
Ostholstein und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Segeberg und Stadt Neumünster und übergreifend
Segeberg und Stadt Neumünster
Segeberg und Stadt Neumünster und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Pinneberg inkl. Helgoland und übergreifend
Pinneberg inkl. Helgoland
Pinneberg inkl. Helgoland übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Steinburg und übergreifend
Steinburg
Steinburg übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Rendsburg Eckernförde und Kiel West und übergreifend
Rendsburg Eckernförde und Kiel West
Rendsburg Eckernförde und Kiel West und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Plön und Kiel Ost und übergreifend
Plön und Kiel Ost
Plön und Kiel Ost und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Dithmarschen und übergreifend
Dithmarschen
Dithmarschen und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Nordfriesland inkl. der Inseln und übergreifend
Nordfriesland inkl. der Inseln
Nordfriesland inkl. der Inseln und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg und übergreifend
Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg
Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg und übergreifend
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils 12 Monate zu den ursprünglichen Vertragskonditionen gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist.
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Betriebshaftpflichtversicherung“ (eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2) aus.
Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden sein, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (s. eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2) ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemein-schaft einzureichen.
a) Referenzbeschreibung:
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens ein vergleichbares Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat.
b) Technischen Fachkräfte:
In der eVergabe unter Kriterium 2.2.2.3 sind Angaben zu den technischen Fachkräfte des Unternehmens für die Umsetzung der Projekte dieses Rahmenvertrags zu machen.
a) Referenzbeschreibung:
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen wurde. Als erfolgreich abgeschlossen gelten auch noch laufende Projekte, in denen die Leistungserbringung seit mindestens 12 Monaten erfolgt.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, techniches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Dazu wertet der Auftraggeber die (ggf. mehrfach) eingereichte ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2) aus.
Sollte keine Referenz eingereicht werden oder die eingereichte/n Referenze/n nicht den geforderten Mindestanforderungen entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Technischen Fachkräfte:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob dem Bieter für die Umsetzung der Projekte dieses Rahmenvertrags mindestens die folgenden technischen Fachkräfte zur Verfügung stehen:
- 1 Projektleiter
- 2 Fachobermonteur/Bauleiter
- 4 Monteure / Installateure
Des Weiteren werden die Angaben dahingehend überprüft, ob dem Auftragnehmer (Einzelunternehmen oder Bietergemeinschaft) oder einem seiner Nachunternehmer mindestens 1 Personen zur Verfügung stehen, die nach TRGS 519 zertifiziert sind.
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Personalkennzahlen“ (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.3) aus.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz priviligierter Nachunternehmer werden die technischen Fachkräfte der Bietergemeinschaftsmitglierer bzw. die der priviligierten Nachunternehmer und des Bieters addiert.
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Nachunternehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (08.07.2022) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 10a EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.