KWM 6 - 14, Lichtwerk; VE 330-1 Metallbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.drewag.de
Abschnitt II: Gegenstand
KWM 6 - 14, Lichtwerk; VE 330-1 Metallbau
Das zu sanierende Gebäude KWM 6-14 befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1895 und wurde für den Betrieb von elektrischen Schaltanlagen errichtet. Seit 1996 ist das Gebäude ungenutzt.
Das Gebäude besitzt ein Kellergeschoss, Erdgeschoss und 6 Obergeschosse (3.- 6. OG im Abspannturm). Das oberste Geschoss befindet sich ca. 23 m über Gelände. Das Gebäude ist überwiegend aus massivem Vollziegelmauerwerk hergestellt, die Decken wurden aus Stahlbeton gefertigt.
Das Gelände liegt zwischen der Könneritzstraße, der Schweriner Straße, dem Wettiner Platz, der Alfred-Althus Straße und der Ehrlichstraße.
Die Arbeiten erfolgen parallel zu Leistungen anderer Baugewerke auf dem Gelände.
Kraftwerk Mitte 6 - 14, 01067 Dresden
1 ST Stahltreppe im Foyer mit 2 geraden Läufen und 2 Podesten,
Ca. 2,3 to. für Steg in Fachwerkkonstruktion, Spannweite ca 9,30m m Eingangsbereich zum Museum
Geländer mit Edelstahlnetzen für vorbeschriebene Treppen- und Stegkonstruktion
Ca. 120 m Geländer an Betontreppen
Ca. 220 m Handläufe
14m Geländer mit Glasfüllung
Ca. 35 Anschlagpunkte für Fensterreinigung
Verschiedene Stahlkonstruktionen, Treppen und Gitterrostabdeckungen für Haustechnik
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Vorlage Eintragung Handelsregister oder Handwerkerrolle (*)
(*) kann entfallen sofern 1) ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt und 2) die dort gültige Eintragung dem geforderten Kriterium gerecht wird
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*)
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB (*)
c) Eigenerklärung zur finanziellen Situation (*)
d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*)
e) Nachweis einer Haftpflichtversicherung (*)
(*) kann entfallen sofern 1.) ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt und 2.) die dort gültigen Eintragungen den geforderten Kriterien gerecht werden
Der Bieter muss über eine mindestens 3-jährige Geschäftstätigkeit verfügen.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (*)
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techn. Leitungspersonal (*)
c) das für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Personal und dessen Qualifizierung
d) Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden soll. Für die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen ebenfalls alle geforderten Unterlagen gemäß III.1 einzureichen
(*) kann entfallen sofern 1.) ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt und 2.) die dort gültigen Eintragungen den geforderten Kriterien gerecht werden
Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
SachsenNetze GmbH, Baueinkauf, Rosenstraße 32, 01065 Dresden, Raum 156
Beauftragte des Auftraggebers. Nach § 14 EU (6) VOB/A wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die Aufstellung der Angebote unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 701.3/L/22). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de