Ausschreibung von Leistungen der Tragwerksplanung (Statik) betreffend die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe Referenznummer der Bekanntmachung: 21485-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Leistungen der Tragwerksplanung (Statik) betreffend die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe
Die Stadt Itzehoe beabsichtigt die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe. Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen im Bereich der Tragwerksplanung sind Gegenstand dieser Beschaffung.
Itzehoe
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen eins bis neun. Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins und zwei beauftragt (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auftragsdurchführung beginnt voraussichtlich im August 2022 und endet spätestens mit Abschluss des Erweiterungsprojekts mit Beendigung der Phase neun.
Die Kapazitäten müssen so eingeplant werden, dass unverzüglich nach Auftragserteilung mit der Planung begonnen werden kann.
Sollten nach den untengenannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer oder größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders kreativ oder innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins und zwei beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
- Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist;
- Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt;
- Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der Punkte für die Konzeptwertung.
Näheres zur Punktevergabe sind in den Zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] EUR (§ 45 Abs. 4 VgV)),
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärung über die Zahl der fest angestellten Mitarbeiter.
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
Der Bieter wird gebeten, Angaben über durchgeführte und abgeschlossene Leistungen aus den letzten fünf Jahren, die dem hier zu vergebenen Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Die Leistungen sind mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn sich aus ihnen Erfahrungen mit der Tragwerksplanung im Bereich der Konstruktion von Museen oder vergleichbaren Kulturen Einrichtungen ableiten lassen.
Im Rahmen einer Auswahlentscheidung (vgl. Ziffer II. 2.9) der Auftragsbekanntmachung) werden nach dieser Definition Referenzen als vergleichbar bewertet, falls sie Leistungen der Tragwerksplanung, die im Zusammenhang mit Gebäuden aus dem Bereich Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie Wohnen und Arbeiten betreffen.
Positiv wird honoriert, wenn es sich um Aufträge für die Öffentliche Hand gehandelt hat, die statisch einfache und funktionelle Lösungen vermitteln.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen;
Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen bzw. dort anzugeben
- Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters;
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes;
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Die Dienstleistung ist Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.
Auftragsdurchführung durch einen Ingenieur für Tragwerksplanung erforderlich, welcher in die Liste der Architekten- und Ingenieurskammer SH oder vergleichbar eingetragen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Auftraggeberin führt zu Beginn des Verfahrens einen Teilnahmewettbewerb durch. In diesem Verfahrensstadium ist von den Bewerbern lediglich der Teilnahmeantrag samt der für den Teilnahmewettbewerb erforderlichen Unterlagen einzureichen. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts wird die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Nur wer als geeignet ausgewählt wird und von der Vergabestelle benachrichtigt wurde, ist berechtigt, im zweiten Verfahrensschritt ein Angebot abzugeben.
- Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Angebotsformulars der Auftraggeberin. Das Angebotsformular wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt;
- Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch auf der Deutschen Vergabeplattform einzureichen;
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Deutsche Vergabeplattform zu stellen;
- Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bewertungssystem:
- Preis:
Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der angebotenen Einzelpreise für die Leistungsphasen eins bis neun und der Stunden- und Tagespauschale für einen Projektleiter, einen stellvertretenden Projektleiter, sonstige Architekten und Techniker, die mit dem Faktor 10 multipliziert werden. Das Preisblatt wird in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
- Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Das Konzept soll 10 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Für das Konzept kann ein Bieter maximal 10 Punkte erreichen.
Das Projektdurchführungskonzept wird nach den folgenden Unterkriterien bewertet:
(1) Besondere Anforderungen an die Statik im Rahmen des Erweiterungsbaus zum Wenzel-Hablik-Museum"
(2) Kooperation mit den übrigen Planungsbeteiligten
(3) Kosten- und Terminkontrolle
(4) Verfügbarkeit / Präsenz des Auftragnehmers
(5) Zusammensetzung des Projektteams
Im Einzelnen:
(1) Besondere Anforderungen an die Statik
Unter dem Unterkriterium Besondere Anforderungen an die Statik soll der Bieter darstellen, welche besonderen Anforderungen er an die Statik im Rahmen des Projekts identifiziert hat und wie er mit den besonderen Erfordernissen des Erweiterungsbaues zum Wenzel-Hablik-Museum, das für die Region eine große Bedeutung besitzt, umzugehen vermag. Die statische Ausrichtung muss sich an der Struktur des Museums und dessen Besonderheiten orientieren und die hierdurch gestellten Anforderungen umsetzen.
(2) Kooperation mit den übrigen Planungsbeteiligten
Im Unterpunkt Kooperation mit den übrigen Planungsbeteiligten wird gewertet, wie der Bieter den weiteren an diesem Projekt beteiligten Planern (Auftraggeberin, Projektsteuerer und Szenograph) im Rahmen der Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden er die Auftraggeberin und die weiteren Planungsbeteiligten über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will.
(3) Kosten- und Terminkontrolle
Im Rahmen des Unterkriteriums Kosten- und Terminkontrolle wird bewertet, wie der Bieter sicherstellen möchte, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind seitens des Bieters zu benennen und inhaltlich zu erläutern. Positiv bewertet wird, wenn eine kostenbewusste und effiziente Konzeption vorgelegt wird, die die Kostensensibilität der Auftraggeberin berücksichtigt.
(4) Verfügbarkeit / Präsenz des Bieters
Im Rahmen des Unterkriteriums Verfügbarkeit / Präsenz des Bieters wird bewertet, wie der Bieter sicherstellen will, dass dessen Ansprechpartner während der Durchführung der Erweiterungsmaßnahmen an dem Wenzel-Hablik-Museum durchgehend verfügbar sind. In diesem Zusammenhang soll sichergestellt werden, dass mindestens ein verantwortlicher Ansprechpartner des Bieters während der Durchführung der Maßnahmen auf der Baustelle präsent ist und die Projektdurchführung begleitet.
(5) Zusammensetzung des Projektteams
Im Rahmen des Unterkriteriums Zusammensetzung des Projektteams wird bewertet, inwieweit das Projektteam den besonderen Anforderungen an das Projekt entspricht. Dabei wird Wert auf sinnvolle Vertretungsregelungen bei Ausfall von Teammitgliedern gelegt. Darüber hinaus werden besondere Erfahrungswerte im Bereich des Kultur- und Ausstellungsbaus positiv berücksichtigt.
Zu beachten ist, dass der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vorentwurf nur der Projektinformation dient. Seine Kubatur muss seitens der Architekten nicht verwandt werden, da noch wesentliche baurechtliche Fragestellungen während der Projektdurchführung der Klärung bedürfen.
Das Konzept kann mit 0, 3, 5, 7 oder maximal 10 Punkten bewertet werden.
Die erzielbaren (Leistungs-)Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Unterkriterien zu erfüllen:
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Unterkriterien gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind.
- 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Anforderungen der Auftraggeberin nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern.
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte (insbesondere hinsichtlich der Vertretungsregelung und Erfahrungswerte) nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte.
- Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Unterkriterium lückenlos und in praxistauglicher Form Stellung genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die Tragwerksplanung des Museums verinnerlicht und konzeptionell gut gewürdigt hat.
- Sind die Ausführungen zu jedem bewertungsrelevanten Unterkriterium vollständig, besonders ausführlich und behandelt der Bieter im Rahmen der Darstellung darüber hinaus (weitere) wahrscheinliche Risiken, Problemstellungen und mögliche Lösungsansätze, dann erhält er 10 Punkte.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich im Juli 2022 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell pandemiebedingten dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Das konkrete Vorgehen wird den Bietern rechtzeitig angekündigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRJCZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de