Pflege Citrix-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-23 LSF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege Citrix-Lizenzen
Verlängerung der Pflegeleistung und technischer Support für Citrix-Lizenzen
Dresden
Das LSF und LRZS betreiben eine moderne VDI-Umgebung unter Nutzung der Software Citrix Virtual Apps and Desktops. Virtuelle Desktops ermöglichen den Beschäftigten den Remote-Zugriff auf die Desktop-Umgebung des LSF, einschließlich Betriebssystem und Anwendungen. Um auch zukünftig diese moderne VDI-Umgebung im Geschäftsbereich des SMF gewährleisten zu können, ist eine Pflegeverlängerung der entsprechenden Citrix Lizenzen incl. technischem Support erforderlich.
einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder - sofern zutreffend - das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
• im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. weitere Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV: Kap. C 8). Es sind Angaben zu machen, ob und auf welche Art und Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern sowie Leistungsinhalte der Unterauftragnehmer (EEE Teil IV: Kap. B und C)
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart , die Gegenstand der Vergabe ist (Citrix-Pflege), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a),
• Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 Mio Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird (gem. EEE Teil IV: Kap. B 5). Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder - sofern zutreffend - das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C 1b), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
• Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2019 bis 2021),
• drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen.
• Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
2. Leistungszeitraum,
3. Name der Auftraggeber mit Kontaktdaten (Anschrift, ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
4. Auftragswert oder -volumen.
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
• Nachweis der Zertifizierung als Partnerstatus "System Integrator" oder "Citrix-Platinum Partner"
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber/Bieter ein Unternehmen dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmten Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nciht erfüllt oder beim Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Das vollständige Angebot (einschl. aller Anlagen) ist in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des Weiteren erhalten Sie auf dieser
Internetseite Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de