Sanierung historischer Stadtkern, Eutin Referenznummer der Bekanntmachung: 513
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-eutin-suesel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinheim (Bergstraße)
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rolandbloemer.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung historischer Stadtkern, Eutin
Die Stadt Eutin plant für den Zeitraum 08/2023 - 05/2024 die Sanierung eines Straßenabschnittes nebst angrenzender Freianlagen im historischen Stadtzentrum der Stadt Eutin (siehe Lageplan in der Anlage).
23701 Eutin
Es sollen im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens nach vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb folgende Dienstleistungen zur Sanierungsplanung für den anliegend im Lageplan bezeichneten Straßenzug vergeben werden:
Grundleistungen der Leistungsbilder
- § 39 HOAI i. V. m. Anlagen HOAI 2021, Freianlagen Leistungsphasen 1-3 (4 - 9 optional)
- § 47 HOAI i. V. m. Anlagen HOAI 2021, Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1-3 (4 - 9 optional)
Grundlage sind die einschlägigen Vorschriften des BGB für Architekten- und Ingenieurleistung BGB § 650 Folgende.
1. Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den abgeschlossenen letzten 5 Geschäftsjahren
(2017-2021): Wichtung 40 %;
2. Projektreferenz des Bewerbers zu vergleichbaren Leistungen, mindestens Lph 2 - 8 erbracht (davon Lph 3-8 nach 2016): Wichtung 60 %.
Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe 1 die Leistungen der
Leistungsphase 1-3 HOAI. Darüber hinaus soll die Option bestehen, dass der AG den AN mit den Leistungen
weiterer Leistungsphasen in den Stufen II: Lph 4, III: Lph 5 – 7,IV: Lph 8 – 9 beauftragt (Stufenvertrag). Die
Beauftragung dieser weiteren Leistungsphasen bleibt dem AG vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des AN
auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe (Lph 1- 3) hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder
(Teil-) Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist dem Grunde nach aber vorgesehen, soweit der AN die vereinbarten Vertragsziele einhalten kann und der AG auf der Grundlage der Planungs- bzw. Ausschreibungsergebnisse die jeweiligen Genehmigungen und Finanzierungsfreigaben erhält und bzw. oder bzgl. der Lph 6 - 9 zur Verkehrsanlagenplanung keine interne Weiterbearbeitung in Zusammenhang mit der im Bauabschnitt parallel erfolgenden Ver- und Entsorgungsleitungssanierung seitens der Stadtwerke Eutin erfolgen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Eigenerklärung Eignung
- Haftpflichtversicherungsnachweis
III.1.2.2. Haftpflichtversicherung: Der AN ist verpflichtet, eine für das übernommene Risiko ausreichende Haftpflichtversicherung eines in Deutschland zugelassenen
Versicherers abzuschließen und bis zum Ablauf der Mängelhaftungsfristen nach Ziff. 12.1 dieses Vertrages aufrecht zu erhalten.
Ein entsprechender Nachweis über eine bestehende solche Versicherung durch den Versicherer oder eine
Absichtserklärung eines Versicherers, eine solche Versicherungsdeckung für den Auftragsfall bereit stellen
zu wollen, ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Sollte dies nicht mit dem Angebot vorliegen, wird
die Unterlage mit Fristsetzung von 6 Tagen nachgefordert.
III.1.2.2. Umsatz
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahren (jahrweise), incl. der Umsätze vorgesehener Nachunternehmer (NU). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder von vorgesehenen Nachunternehmern wird addiert und ist im Teilnahmeantrag unternehmensbezogen anzugeben. Sollte diese Angabe nicht mit dem Teilnahmeantrag vorliegen, wird die Angabe mit Fristsetzung von 6 Tagen nachgefordert.
III.1.2.3 Mindestlohn
Es ist vom Anbieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzl. festgelegten Mindestlohns
abzugeben, die auch für etwaige Nachunternehmern und Verleihfirmen von Arbeitskräften vorzulegen ist. Diese Erklärung soll mit dem verbindlichen Angebot abgegeben
werden. Fehlt diese Erklärung mit Abgabe des Angebotes wird der Auftraggeber diese mit Fristsetzung von 6 Tagen
nachfordern.
Wird einer der unter III.1.2.1 - III.1.2.3 geforderten Erklärungen / Nachweise nicht in der genannten Frist nachgereicht, wird der Anbieter vom Wettbewerb
ausgeschlossen..
zu III.1.2.1. Haftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen
— für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR;
— für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR
— für drohende oder eintretende Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHV) sowie einschließlichen öffentlich-rechtlicher Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) in Höhe von
[Betrag gelöscht] EUR;
Die entsprechende Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von 10 Jahren vorzusehen.
zu III.1.2.2 Umsatz:
Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft incl. NU mit vergleichbaren Planungsleistungen im Mittel der letzten 5 Geschäftsjahre:
- Freianlagenplanung mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto jährlich;
- Verkehrsanlagenplanung mindestens 200.000 € netto jährlich
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Eine vergleichbare Projektreferenz des Anbieters. Sollten Nachunternehmer vorgesehene sein, hat auch dieser eine vergleichbare Projektreferenz für die Planungsleistungen vorzulegen, die vom Antragsteller an ihn übertragen werden sollen..
- Eine vergleichbare Projektreferenz des Anbieters (nicht mehr als 2 Seiten) zu der die hier angefragten Leistungsphasen nach HOAI in folgendem
Umfang erbracht wurden:
- für die Freianlagenplanung mindestens Lph 2 - 6 und 8,
- für die Verkehrsanlagenplanung mindestens Lph 2 - 6 u. 8.
Der Zeitraum der Leistungserbringungen der Leistungen ab Lph 3 incl. soll nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.
Diesbezüglich vergleichbare Referenzleistungen sind Leistungen bei Bauvorhaben mindestens
a) vergleichbaren Leistungsmfangs (Leistungsphasen HOAI),
b) vergleichbarer Größe (vergleichbare Baukosten),
c) vergleichbarer Anforderung (Schwierigkeitsgrad gemäß Honorarzone nach Objektliste HOAI und zeitl. Umsetzung)
Die vorgenannten Voraussetzungen für eine Anerkennung der Vergleichbarkeit (a-c) sind jeweils parallel zu
erfüllen und gelten nicht alternativ oder ersatzweise füreinander.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447020147 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen zu Vergabeverfahren, die europaweit auszuschreiben sind, regelt § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Danach ist für die Zulässigkeit eines Antrags auf Nachprüfung bei der Vergabekammer grundsätzlich eine vorherige Rüge des
Verstoßes gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber und die
Einhaltung näher bestimmter Fristen erforderlich. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]