Neubau Rathaus - Flächenrecyclingkonzept für die Freimachung des Baugeländes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-70-15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus - Flächenrecyclingkonzept für die Freimachung des Baugeländes
Neubau Rathaus - Ausschreibung eines Flächenrecyclingkonzepts für die Freimachung des Baugeländes inkl. Kampfmittelsondierung, die Herstellung der Baugrube und der Pfahlgründung sowie die Sicherung zur Aufrechterhaltung des angrenzenden Wochenmarktes
25335 Elmshorn
Ziel der Beauftragung ist ein Flächenrecyclingkonzept für die Freimachung des Baugeländes inkl. Kampfmittelsondierung, die Herstellung der Baugrube und der Pfahlgründung sowie die Sicherung zur Aufrechterhaltung des angrenzenden Wochenmarktes. Des Weiteren muss das Konzept den Umgang und die weitere Bearbeitung der vorhandenen Böden, in Bezug auf deren Verbleib, Sicherung oder Entsorgung berücksichtigen. Die nach Bebauungsplan festgesetzte Nutzung des Grundstücks muss gewährleistet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CDM Smith Consult GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.cdmsmith.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYR9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland