16D312018_2-4 - Tragwerksplanung für die Umbau- und Sanierungsmaßnahme eines denkmalgeschützten Gebäudes, Klosterstr. 6-10 sowie Erweiterungsneubau Klosterstr.12
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
16D312018_2-4 - Tragwerksplanung für die Umbau- und Sanierungsmaßnahme eines denkmalgeschützten Gebäudes, Klosterstr. 6-10 sowie Erweiterungsneubau Klosterstr.12
16D312018 – TW für eine Umbau- und Sanierungsmaßnahme eines denkmalgeschützten Gebäudes, Klosterstr. 6-10 sowie für einen Erweiterungsneubau auf dem Areal Klosterstr.12
09456 Annaberg-Buchholz
Tragwerksplanung für eine Umbau und Sanierungsmaßnahme eines denkmalgeschützten Gebäudes,
Klosterstraße 6 - 10 (ehemaliges Postgebäude) sowie erweiterungsneubau auf dem Areal Klosterstraße 12 zur
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Bedarfsgerechten Unterbringung des künftigen Finanzamtes des Landkreises Erzgebirgskreis in Annaberg-
Buchholz
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, HOAI 2013 –
Tragwerksplanung.
Zunächst sind folgende Leistungen zu erbringen: Leistungsphase 2 (in Teilen) sowie die Leistungsphasen 3 und
4 nach Anlage 14 der HOAI; optional die stufenweise Beauftragung von Leistungen der Leistungsphasen 5 und
6 sowie gegebenenfalls Beauftragung der Leistungsphase 8 (in Teilen) als Besondere Leistung der HOAI 2013.
Für die Gesamtmaßnahme werden Baumaßnahmen in den Bestandsgebäuden Magazingasse 16
(derzeitiges Finanzamt), Klosterstraße 12 (ehemaliges Amtsgericht), Klosterstraße 6-10 (ehemaliges
Postgebäude)erforderlich. Des Weiteren ist ein Erweiterungsneubau zu errichten.
Die Bestandsgebäude Magazingasse 16 und Klosterstraße 12 wurden auf den Grundmauern eines ehemaligen
Franziskanerklosters errichtet. Einzelne Gebäude sowie Gebäudeteile stehen unter Denkmalschutz.
Der im Areal des ehemaligen Franziskanerklosters zu errichtende Erweiterungsneubau mit ca. 2.700 m2
Nutzfläche (NF) soll sich in die vorhandene Stadtstruktur und die Maßstäblichkeit der Umgebung einfügen und
die zu erhaltende denkmalgeschützte Bausubstanz zu einem neuen Gebäudeensemble vervollständigen.
Dafür liegt seitens des Bauherrn ein Vorentwurf vor, welcher umzusetzen ist. Der Vorentwurf sieht vor,
die bestehenden Anbauten am Gebäude Magazingasse 16, die nicht unter Denkmalschutz stehen,
abzubrechen und einen Erweiterungsneubau als Anbau am Gebäude Klosterstraße 12 zu errichten.
Der Erweiterungsneubausoll in seiner Struktur aus der früheren Klosteranlage entwickelt werden. Die
vorhandene unterirdische Klosterkelleranlage ist in einem Teilbereich freigelegt und zugängig. Die gesamte
Klosterkelleranlagekann überbaut, jedoch nicht weiter zerstört werde (das heißt: keine Anordnung eines
Kellergeschosses im Erweiterungsneubau). In einer vorliegenden Grobkonzeption wird von einer möglichen
Gründungskonstruktion als Stahlbeton-Balkenrost auf Bohrpfahlgründung ausgegangen.
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude Klosterstraße 6-10 mit ca. 3 000 m2
NF befindet sich in
unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude Magazingasse 16 und kann als eigenständiger (autarker)
Baukörperbewertet werden.
Nur für die Maßnahmen Umbau/Sanierung Bestandsgebäude Klosterstraße 6-10 sowie für den
Erweiterungsneubau sind Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI erforderlich. Es wurden für beide
Maßnahmen Gesamtbaukosten (KG 200-700) in Höhe von insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto geschätzt.
Beide Maßnahmen sind als parallel verlaufende Bauabschnitte vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
16D312018 – TW für eine Umbau- und Sanierungsmaßnahme eines denkmalgeschützten Gebäudes, Klosterstr. 6-10 sowie für einen Erweiterungsneubau auf dem Areal Klosterstr.12.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09456 Annaberg-Buchholz
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, HOAI 2013 –
Tragwerksplanung.
Zunächst sind folgende Leistungen zu erbringen: Leistungsphase 2 (in Teilen) sowie die Leistungsphasen 3 und
4 nach Anlage 14 der HOAI; optional die stufenweise Beauftragung von Leistungen der Leistungsphasen 5 und
6 sowie gegebenenfalls Beauftragung der Leistungsphase 8 (in Teilen) als Besondere Leistung der HOAI 2013.
Für die Gesamtmaßnahme werden Baumaßnahmen in den Bestandsgebäuden Magazingasse 16
(derzeitiges Finanzamt), Klosterstraße 12 (ehemaliges Amtsgericht), Klosterstraße 6-10 (ehemaliges
Postgebäude)erforderlich. Des Weiteren ist ein Erweiterungsneubau zu errichten.
Die Bestandsgebäude Magazingasse 16 und Klosterstraße 12 wurden auf den Grundmauern eines ehemaligen
Franziskanerklosters errichtet. Einzelne Gebäude sowie Gebäudeteile stehen unter Denkmalschutz.
Der im Areal des ehemaligen Franziskanerklosters zu errichtende Erweiterungsneubau mit ca. 2.700 m2
Nutzfläche (NF) soll sich in die vorhandene Stadtstruktur und die Maßstäblichkeit der Umgebung einfügen und
die zu erhaltende denkmalgeschützte Bausubstanz zu einem neuen Gebäudeensemble vervollständigen.
Dafür liegt seitens des Bauherrn ein Vorentwurf vor, welcher umzusetzen ist. Der Vorentwurf sieht vor,
die bestehenden Anbauten am Gebäude Magazingasse 16, die nicht unter Denkmalschutz stehen,
abzubrechen und einen Erweiterungsneubau als Anbau am Gebäude Klosterstraße 12 zu errichten.
Der Erweiterungsneubausoll in seiner Struktur aus der früheren Klosteranlage entwickelt werden. Die
vorhandene unterirdische Klosterkelleranlage ist in einem Teilbereich freigelegt und zugängig. Die gesamte
Klosterkelleranlagekann überbaut, jedoch nicht weiter zerstört werde (das heißt: keine Anordnung eines
Kellergeschosses im Erweiterungsneubau). In einer vorliegenden Grobkonzeption wird von einer möglichen
Gründungskonstruktion als Stahlbeton-Balkenrost auf Bohrpfahlgründung ausgegangen.
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude Klosterstraße 6-10 mit ca. 3 000 m2 NF befindet sich in
unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude Magazingasse 16 und kann als eigenständiger (autarker)
Baukörperbewertet werden.
Nur für die Maßnahmen Umbau/Sanierung Bestandsgebäude Klosterstraße 6-10 sowie für den
Erweiterungsneubau sind Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI erforderlich. Es wurden für beide
Maßnahmen Gesamtbaukosten (KG 200-700) in Höhe von insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto geschätzt.
Beide Maßnahmen sind als parallel verlaufende Bauabschnitte vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
16D312018_01-04
- Bestandserkundung sowie Archivrecherche für die Gebäude ehemaliges Postgebäude (Gebäude A),
Finanzamt Hauptgebäude (Gebäude B) sowie ehemaliges Amtsgericht (Gebäude C).
- Erstellung eines Gutachtens über die Tragfähigkeit der historischen Klosterwände im Bereich des
Erweiterungsneubaus (Gebäude D)
- Planungsleistungen für die Gebäude B und C sowie für die Stützwand vereinbart. Weiterhin wird die
Besondere Leistung des Nachweises des Feuerwiderstands für die Gebäude A bis D vertraglich gefasst.
Zusätzlich erfolgt die Fortschreibung der anrechenbaren Kosten für das Gebäude A auf den Stand der
Kostenberechnung.
- Leistungen zu Materialprüfungen an Gussstützen und Stahlträgern
- Überplanungsleistungen für den 1. Nachtrag zur EW-Bau und zusätzliche Leistungen für die Bewertung
von vorhandenen Stahlträgern und Gussstützen für das Gebäude A vereinbart. Weiterhin werden die
Planungserweiterungen für das Gebäude B sowie für die Stützwand vereinbart. Zusätzlich erfolgt die
Fortschreibung der anrechenbaren Kosten für die Gebäude B, C und D sowie für die Stützwand auf den Stand
der Kostenberechnung
Untersuchungen, Prüfungen, Gutachten, Recherchen etc. als Grundlage für seine beauftragte TWP erforderlich, da Bestandsunterlagen nicht vollständig vorlagen. Konstruktive Mängel am Gebäude B und C sowie erst im Rahmen der v.g. Bestandserkundung festgestellt. Gebäude B bis D als ein Ensemble, baulich verbunden geplant. Keine Schnittstellenabgrenzung und somit keine Planung durch Dritte möglich. Keine Änderung des Gesamtcharakter des Auftrags (keine Nutzungsänderung, keine Kubaturerweiterung). Mehrkosten im Wesentlichen aufgrund konstruktiver Mängelbeseitigung bzw. Instandsetzung. Kostenkonkretisierung Stützwand im Ergebnis der Planung unter Beachtung der erst später vorliegenden Baugrundgutachten.