Stadt Itzehoe - Funkeinsatzzentrale Referenznummer der Bekanntmachung: 20353-20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Itzehoe - Funkeinsatzzentrale
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Hauptfeuerwache der Stadt Itzehoe. Dieser entsteht auf dem Baufeld an der Kastanienallee im östlichen Bereich der Stadt auf der Fläche eines bisher genutzten Sportplatzes.
Der zweigeschossige Baukörper erstreckt sich in seiner Ausdehnung von Nord-West nach Süd-Ost. Mit seinen Hauptmaßen 98,12 m x 28,115 m umfasst er eine BGF von ca. 3996 m². Für die Gebäudelänge maßgeblich sind 17 Stellplätze, eine Waschhalle im östlichen und zwei Werkstätten im westlichen Gebäudeteil.
Die Fahrzeughalle ist nach Nord-Osten ausgerichtet und wird für Einsatzfahrzeuge an der Nord-Westlich vorbeiführenden Straße Sandberg (B77) erschlossen.
Im Erdgeschoss befinden sich die Umkleiden, alle Werkstätten, sowie Lagerräume.
Im Obergeschoss sind neben Leitstand und Lagezimmer, Büros und Ruheräume alle gemeinschaftlichen und halb-öffentlichen Räume untergebracht.
Die unterschiedlichen Funktionsbereiche der beiden Geschosse lassen sich an der differenzierten Gestaltung der Ziegelfassade ablesen. Über eine Fußgängerbrücke gelangt man barrierefrei zu einer in den Baukörper eingeschnittenen Terrasse im 1. Obergeschoss, an der sich der Haupteingang befindet.
Ausgehend vom Foyer, das Ausstellungsstücke der Feuerwache beherbergt und über ein Fenster Blickbeziehung zur Fahrzeughalle zulässt, erschließen sich die feuerwehrbetrieblichen Räume im westlichen Gebäudetrakt sowie die Schulungsräume im östlichen Gebäudetrakt.
Stadt Itzehoe Kastanienallee 4 25524 Itzehoe
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Einrichtung einer Funkeinsatzzentrale.
Eine genauere Beschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis.
Der Beginn der Maßnahme erfolgt zur 01.KW 2023, Maßnahmenende ist geplant für die 08.KW 2023.
Vergabeunterlagen bestehend aus:
124 Eigenerklärung zur Eignung
211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
212 Teilnahmebedingungen
213 Angebotsschreiben
214 Besondere Vertragsbedingungen
216 Verzeichnis der vorzulegenden Unterlagen
221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
223 Aufgliederung der Einheitspreise
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
234 Erklärung Bietergemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
251 Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn
Leistungsverzeichnis als pdf
Leistungsverzeichnis als x83
Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist keine eigenhändige Unterschrift der einzureichenden Dokumente erforderlich.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen (vgl. Formular 211). Sie werden nach dem gleichen Zuschlagskriterium wie das Hauptangebot gewertet und es gelten die gleichen Mindestanforderungen wie für das Hauptangebot.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar über www.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt bis max. 3 Tage vor Submission.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mit Angebotsabgabe sind, soweit erforderlich, folgende Anlagen ausgefüllt einzureichen:
- Angebotsschreiben (Formblatt 213);
- Leistungsverzeichnis mit den Preisen;
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben;
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222;
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233);
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234);
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235);
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung;
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindeststundenentgelte
Auf Verlangen sind der Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236);
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223;
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen;
- Urkalkulation
Siehe hierzu auch Formblatt 216: Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
siehe Ausführungen unter III.1.2) der Auftragsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR7XD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland