Lieferung von Frostschutzmaterial, Schotter und Dichtschichtmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 1222149-U28
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Frostschutzmaterial, Schotter und Dichtschichtmaterial
Lieferung von 33000 Tonnen Frostschutzmaterial 0/45 mm, 27000 Tonnen Schotter 32/56 mm und 10000 Tonnen Dichtschichtmaterial
Lieferung von Frostschutzmaterial 0/45 mm
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Industrielle Absetzanlage Helmsdorf
Harthstraße am Abzweig Hartmannsdorf
08058 Zwickau/Ortsteil Hartmannsdorf
Lieferung von 33000 Tonnen Frostschutzmaterial 0/45 mm mit Zertifikat nach TL SoB-StB 04 und ZTV SoB-StB.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem Ablauf mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 9 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2023.
Lieferung von Schotter 32/56 mm
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Industrielle Absetzanlage Helmsdorf
Harthstraße am Abzweig Hartmannsdorf
08058 Zwickau/Ortsteil Hartmannsdorf
Lieferung von 27000 Tonnen Schotter 32/56 mm nach DIN EN 13242, TL Gestein StB.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem Ablauf mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 9 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2023.
Lieferung von Dichtschichtmaterial
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Betriebsteil Lichtenberg
Lichtenberger Straße 22
07580 Ronneburg
Lieferung von 10000 Tonnen Dichtschichtmaterial
• Lößlehm / Geschiebelehm (1:1)
Vorgabe:
• ≤ 0,006 mm: 18 – 35 %,
• ≤ 0,020 mm: 26 – 60 %,
• ≤ 0,060 mm: 40 – 80 %,
• ≤ 0,200 mm: 60 – 90 %,
• ≤ 0,600 mm: 75 – 100 %,
• ≤ 16 mm: 95 %,
• ≤ 31,5 mm: 100 %,
• Scherfestigkeit: Kohäsion c: ≥5
• Schadstoffgehalte: ≤ Z0* LAGA TR Boden 2004 (Tab. II2-2 und 2-3) bzw. Einhaltung der Vorsorgewerte nach BBodSchV Anhang 2 (4.1 und 4.2)
• Der Boden muss frei von Neophythenbefall sein.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem Ablauf mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 9 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist.
Selbstauskunft des Bieters
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Lose 1-2:
- Nachweis einer Erstinspektion des Werkes nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – EU Bauproduktenverordnung inkl. CE-Kennzeichnung für Wasserbausteine nach DIN EN 13383-1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.