Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stadt Großschirma Referenznummer der Bekanntmachung: TLF 09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großschirma
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grossschirma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stadt Großschirma
Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 entsprechend DIN
14530 Teil 21, Ausgabe 11-2019, unterteilt in 2 Lose:
Los 1 - Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Los 2 - feuerwehrtechnische Beladung
Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Großschirma, DE
Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 entsprechend DIN 14530 Teil 21,
Ausgabe 11-2019
Los 1 - Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
feuerwehrtechnische Beladung
Großschirma, DE
Herstellung und Lieferung von einem Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 entsprechend DIN 14530 Teil 21,
Ausgabe 11-2019
Los 2 - feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.