FB Sicherheit und Ordnung Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 08/70/10/22/1-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FB Sicherheit und Ordnung
Miete von mobilen / stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
siehe Leistungsverzeichnis
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs für die mobile und stationäre Geschwindigkeitsmesstechnik des Auftraggebers die gesamte technische und logistische Hilfestellung wie nachfolgend beschrieben:
Der Auftragnehmer stellt die erforderliche Ausrüstung und Messtechnik für einen optimalen mobilen (2 Geräte) und stationären (3 Geräte) Messbetrieb. Außerdem sind zwei Stativsätze zum Einsatz außerhalb der Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Software bis zur Übertragung der Daten in die bereits vorhandene Auswertesoftware der Fa. Planet ist ebenfalls bereitzustellen.
Die Vergütung an den Auftragnehmer erfolgt mittels einer monatlichen Mietpauschale.
auszustattende stationäre Messstellen:
Alle stationären Messplätze sind aktuell ausgestattet mit Säulen des Typs Traffitower 2.0 der Firma Jenoptik Robot GmbH
1 Pausaer Straße Höhe Hausgrundstück 129 stadteinwärts
2 Pausaer Straße Höhe Shell-Tankstelle stadtauswärts
3 Friedensstraße Höhe Hausgrundstück 48 in Fahrtrichtung Dittrichplatz
4 Friedensstraße Höhe Gustav-Adolf-Str. in Fahrtrichtung Oberer Bahnhof
5 Haselbrunner Straße in Höhe AWO beide Fahrtrichtungen
(eine Säule, zwei Messplätze)
6 Dresdener Straße Höhe Abzweig Möschwitzer Straße beide Fahrtrichtungen
(eine Säule, zwei Messplätze)
auszustattende Fahrzeuge:
• VW-Caddy 4 langer Radstand
• VW-Caddy 5 langer Radstand
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht zuvor von einer Vertragspartei ordentlich gekündigt wurde.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht für den Auftraggeber ein Optionsrecht zum Ankauf einzelner Bestandteile der Anlage zu deren Restwerten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister / Handwerksrolle / Industrie- und
Handelskammer.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1.) bis III.1.3.) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden (einsehbar unter https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum;
Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.