ELT Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung Margon Arena FPL Technische Ausrüstung (AGR 4, 5, 6 und 8) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GB113-00002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
ELT Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung Margon Arena FPL Technische Ausrüstung (AGR 4, 5, 6 und 8)
FPL Technische Ausrüstung (AGR 4, 5, 6 sowie 8) Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung Margon Arena Dresden
Bodenbacher Straße 154, 01277 Dresden, kommunales Flurstück Nr. 176/9
Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch den Eigenbetrieb Sportstätten, beabsichtigt ein Planungs-/Ingenieurbüro mit der Umsetzung für die Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) (AGR 4 bis 6 sowie 8) gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für das Bauvorhaben Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung der Margon Arena mit den Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 sowie weiteren Besonderen Leistungen stufenweise zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung des Bauvorhabens durch die Landeshauptstadt Dresden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nachfolgenden Lph besteht nicht. Die für die Honorarermittlung resultierenden anrechenbaren Kosten betragen für die KG 440 - [Betrag gelöscht] EUR netto, für die KG 450 - [Betrag gelöscht] EUR netto, für die KG 460 - [Betrag gelöscht] EUR netto und für die KG 480 - [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für das Bauvorhaben "Margon Arena" gem. Leistungsbilder "Technische Ausrüstung (AGR 4 bis 6 sowie 8)", § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphase 1 bis 3 gem. Vertrag. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen / Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Vermerke, Protokolle, mündliche und schriftliche Wünsche/Äußerungen von anderen Dienststellen und Bediensteten des Auftraggebers gelten nicht als Aufträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ELT Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung Margon Arena FPL Technische Ausrüstung (AGR 4, 5, 6 und 8)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland