Nachtrag 04, Erweiterung Projektumfang 1221 Referenznummer der Bekanntmachung: 0218
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Nachtrag 04, Erweiterung Projektumfang 1221
Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist - Kellinghusen Lph. 3 und 4
Der Streckenabschnitt Wrist – Kellinghusen ist Teil der früheren Eisenbahnstrecke von Wrist nach Itzehoe. Der Personenverkehr wurde 1975 eingestellt, der letzte Güterverkehr 1995. Der Bahnkörper der Trasse ist durchgehend vorhanden, der Oberbau der Strecke ist jedoch größtenteils bis auf Höhe des Erdplanums ausgebaut, lediglich im Bereich der EÜ über die Mühlenbek und im BÜ Marienstraße sind noch Gleisreste mit Bettung vorhanden. Die Strecke 1221 Wrist – Kellinghusen soll nun reaktiviert und für den Eisenbahnbetrieb mit elektrisch betriebenen Zügen ausgerüstet werden. In Kellinghusen soll ein neuer Haltepunkt erstellt werden. Die Streckenreaktivierung beginnt bei km 52,507 (Bahnhof Wrist) und endet im ehemaligen Bahnhof Kellinghusen km 55,256 (Gleisende hinter Prellbock).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist - Kellinghusen Lph. 3 und 4
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass sich einige Sachverhalte gegenüber der VP geändert haben. Teils stammen die Änderungsanforderungen aus dem Kostenoptimierungsgutachten, und sind daher in der Ausschreibung weitestgehend berücksichtigt, teils haben sich diese im Laufe der Entwurfsplanung (Lph. 3) ergeben. Folgende Änderung ist nicht in der Ausschreibung der Planung der Lph. 3 und 4 berücksichtigt worden und läuft Gefahr, ohne einen Nachtrag von dem planenden Ingenieurbüro nicht beachtet zu werden: Der geplante Haltepunkt (HP) in Kellinghusen ist auf einem schmalen Streifen zwischen der Straße „An der Stör“ und dem Düngemittelsilo des Landhandel Reimer geplant. Eine technische Machbarkeit ist jedoch nicht ohne weiteres gegeben. Um darüber eine belastbare Aussage treffen zu können müssen schon jetzt alle Gewerke in einer sehr großen Detailtiefe betrachtet werden. Dies bedeutet jedoch, dass die VP aus 2018 in diesem Bereich aufgeschnürt und die Planung nochmals vorgenommen werden muss.
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ziel ist es eine Planung zu beauftragen, die feststellt, ob alle Interessen (zweites Gleis und Erschließungsstraße) in einem Entwurf vereint werden können, und so die Lph. 1 bis 2 für diesen Bereich abschließt. Ist diese Entscheidung getroffen kann die Planung in den Lph. 3 und 4 fortgeführt werden. Hierfür muss eine Trassierung für den HP Kellinghusen erstellt werden. Aus dieser geht dann der Querschnitt hervor, aus welchem abgeleitet werden kann, wie breit die Zuwegung zu dem Neubaugebiet gestaltet werden kann. In diesem Rahmen muss der AG planerisch begleitet werden. Dies schließt die Teilnahme des AN an Gesprächen mit Trägern öffentlicher Belange (TöB) mit ein. Die genaue Aufstellung der Leistungen kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Im Laufe der Planung wurde festgestellt, dass die Pläne der Reaktivierung zwischen der Stadt, der DB Netz und der NAH.SH nicht einheitlich sind. Um den Konflikt aufzulösen und die Reaktivierung dennoch zu realisieren muss die Vorplanung im Bereich des Hp Kellinghusen wieder aufgenommen werden. Die Planung des Haltepunkts in Kellinghusen ist untrennbar verbunden mit dem Rest der zu planenden Reaktivierung. Nicht nur ist der BÜ Hauptstraße und die anschließende EÜ Stör direkt betroffen, sondern auch der Haltepunkt selbst. Der Haltepunkt ist wiederum das Kernstück der Reaktivierung von Wrist nach Kellinghusen. Aus diesem Grund ist ein Auftragnehmerinnenwechsel aus technischen Gründen nicht möglich. Unabhängig davon würde er das Projekt immens verzögern, was wirtschaftlich nicht hinnehmbar ist. Aus finanzieller Sicht wäre ein Auftragnehmerinnenwechsel nicht möglich, da eine neue Auftragnehmerin sich Grundlagen in einem Umfang aneignen müsste, der finanziell nicht abgebildet werden kann.