Winterdienstleistungen Anliegerpflichten Stadtgebiet West, Nordost, Ost, Mitte & Umfeld Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: L-EB01-2022-00177
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen Anliegerpflichten Stadtgebiet West, Nordost, Ost, Mitte & Umfeld Leipzig
Winterdienstleistungen an Grundstücken der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung auf Gehwegen, Radwegen, Zufahrten und Zugängen.
Winterdienstleistung für Los West (Schönau)
Leipzig - Stadtgebiet West (Schönau)
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwegen, Radwegen, Zufahrten, Zugängen zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) vor den Objekten der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/
Streuen).
Auf einer Fläche von 20.066 m² (Kat. I) im Stadtbezirk West.
Winterdienstleistung für Los Nordost und Ost
Leipzig - Stadtgebiet Nordost und Ost
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwegen, Radwegen, Zufahrten, Zugängen zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) vor den Objekten der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/
Streuen).
Auf einer Fläche von 15.864 m² im Stadtbezirk Nordost und Ost.
Dabei untergliedert sich die Fläche in 14.566 m² (Kategorie I) und 1.298 m² (Kategorie II).
Winterdienstleistung für Los Mitte und Umfeld
Leipzig - Stadtgebiet Mitte und Umfeld (Süd, Nordwest und Alt-West).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwegen, Radwegen, Zufahrten, Zugängen zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) vor den Objekten der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/
Streuen).
Auf einer Fläche von 12.852 m² im Stadtbezirk Mitte und Umfeld (Süd, Nordwest und Alt-West).
Dabei untergliedert sich die Fläche in 6.288 m² (Kategorie I) und 6.564 m² (Kategorie II).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17f88b99b6f-7cabdde3bb0ad791
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17f88b99b6f-7cabdde3bb0ad791
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17f88b99b6f-7cabdde3bb0ad791
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle unter III.1) der Bekanntmachung geforderten Nachweise bzw. Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).