Freilichtmuseum Molfsee, Modernisierung von Häusern Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00988
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freilichtmuseum Molfsee, Modernisierung von Häusern
Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 5-9, stufenweise Beauftragung
Molfsee
Das Freilichtmuseum Molfsee - Landesmuseum für Volkskunde gehört zu den größten Einrichtungen seiner Art in Deutschland und ist das größte Freilichtmuseum Norddeutschlands. Auf einem rd. 40 Hektar großen Gelände werden über 60 historische Gebäude aus dem 16. bis 20. Jahrhundert aus ganz Schleswig-Holstein präsentiert. Sein kulturtouristischer Wert kann sich mit den großen Freilicht- und Volkskundemuseen in Stockholm und Oslo messen lassen.
Das Freilichtmuseum Molfsee liegt im Landkreis Rendsburg-Eckernförde unmittelbar an der Stadtgrenze zur Landeshauptstadt Kiel mit ihren stark frequentierten Fährverbindungen nach Skandinavien und in das Baltikum sowie dem Kreuzfahrtterminal. Es zieht jährlich eine 6-stellige Zahl von Besuchern aus allen Bevölkerungsschichten und Regionen Deutschlands und Nordeuropas an.
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf beabsichtigt für das Freilichtmuseum Molfsee die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von Häusern auf dem Gelände des Freilichtmuseums, sowie vom Torhaus, welches von der Stiftung als Verwaltungsgebäude genutzt wird. Die historischen Gebäude des Freilichtmuseums stehen nicht unter Denkmalschutz. Die Maßnahmen werden aus Mitteln von Bund, Land und LLUR finanziert.
Für die zuvor genannte Aufgabenstellung wird ein geeignetes Architekturbüro gesucht, das sich mit historischer Bausubstanz auskennt.
Die Leistungen für die Technische Ausrüstung und die Freianlagen sowie die Planung und Umsetzung restauratorischer Maßnahmen werden separat beauftragt. Es ist vorgesehen, die restauratorischen Maßnahmen jeweils erst nach Abschluss der baulichen Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Häusern durchzuführen. Hier muss eine enge Abstimmung der Leistungen erfolgen.
Derzeit wird durch die Stiftung Landesmuseen ein digitales Vermittlungskonzept entwickelt. Es sind z.B. Videoinstallationen, Projektionen an Flächen und Wänden oder digitale Rauminstallation geplant. Die Umsetzung erfolgt durch die Stiftung Landesmuseen, wäre aber ebenfalls zu koordinieren.
Anhand einer Bestandsuntersuchung wurden Schäden und Mängel festgehalten, die zu einer Verschlechterung des Zustandes der historischen Gebäude geführt haben. Für die Gebäude liegen Pläne, Schadenskartierungen und Bestandsuntersuchungen mit Fotos, Zustands- und Maßnahmenbeschreibungen sowie einer Kostenschätzung vor. Die Ergebnisse der Bestandsuntersuchung werden aktuell durch die GMSH zu einer Z-Bau zusammengefasst. Diese soll im Februar 2022 eingereicht werden.
Projektumfang:
Durch das zu beauftragende Architekturbüro sind die Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI zu erbringen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Des Weiteren sind die restauratorischen Maßnahmen, die Umsetzung des digitalen Vermittlungskonzepts sowie Maßnahmen in den Freianlagen zu koordinieren.
Projektkosten:
Die zu sanierenden Gebäude sind vergleichbar, gehören zur selben Honorarzone und werden im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang als Teile einer Gesamtmaßnahme geplant und modernisiert. Das Honorar wird auf Basis der Summe der anrechenbaren Kosten der einzelnen Gebäude berechnet (§ 11 Absatz 2 HOAI).
Anrechenbare Kosten KG 300 ca. 1.700.000 € netto
Anrechenbare Kosten KG 400 ca. 420.000 € netto
Kosten für zu koordinierende Maßnahmen:
KG 500 ca. 420.000 € netto
Umsetzung restauratorische Maßnahmen ca. 295.000 € netto
Umsetzung digitales Vermittlungskonzept ca. 295.000 € netto
Projekttermine:
Umsetzung der baulichen Maßnahmen Anfang 2023 – Ende 2024
Die Schlussrechnung hat zwingend bis zum 31.12.2024 zu erfolgen.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freilichtmuseum Molfsee, Modernisierung von Häusern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de