B76, Fahrbahnerneuerung Trent-Plön

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 084-226014)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B76, Fahrbahnerneuerung Trent-Plön

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Fahrbahnerneuerung zwischen Trent und Plön on den Leistungsphasen 1-5

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 084-226014

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

Mindestens eine Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenplanung) der LPH 1 bis 5 der HOAI. Die

Referenzen sind nachzuweisen.

§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Der/die Hauptbearbeiter*in und ein/e Vertreter*in müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit mindestens einer Objektplanung Straßenplanung LPH 1 bis 5 der HOAI als Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre.

Hauptbearbeiter*in und Vertreter*in sind namentlich zu benennen und die Referenzen nachzuweisen.

§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:

Geeignete Software zur Erstellung barrierefreier PDF-Dateien, CAD Software, aktuelle Verkehrsplanungssoftware, verlustfreie Umwandlung über OKSTRA-Schnittstelle in VESTRA (aktuelle Version), GIS-Kompatibilität, AKVS-konforme Kostenermittlung.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

muss es heißen:

§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

Mindestens eine Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenplanung) der LPH 1 bis 5 der HOAI. Die

Referenzen sind nachzuweisen.

§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Der/die Hauptbearbeiter*in und ein/e Vertreter*in müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen:

Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit mindestens einer Objektplanung Straßenplanung LPH 1 bis 5 der HOAI als Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre.

Hauptbearbeiter*in und Vertreter*in sind namentlich zu benennen und die Referenzen nachzuweisen.

§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:

Geeignete Software zur Erstellung barrierefreier PDF-Dateien, CAD Software, aktuelle Verkehrsplanungssoftware, verlustfreie Umwandlung über OKSTRA-Schnittstelle in VESTRA (aktuelle Version), GIS-Kompatibilität, AKVS-konforme Kostenermittlung.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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