B76, Fahrbahnerneuerung Trent-Plön
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 084-226014)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
B76, Fahrbahnerneuerung Trent-Plön
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Fahrbahnerneuerung zwischen Trent und Plön on den Leistungsphasen 1-5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens eine Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenplanung) der LPH 1 bis 5 der HOAI. Die
Referenzen sind nachzuweisen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der/die Hauptbearbeiter*in und ein/e Vertreter*in müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit mindestens einer Objektplanung Straßenplanung LPH 1 bis 5 der HOAI als Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre.
Hauptbearbeiter*in und Vertreter*in sind namentlich zu benennen und die Referenzen nachzuweisen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Geeignete Software zur Erstellung barrierefreier PDF-Dateien, CAD Software, aktuelle Verkehrsplanungssoftware, verlustfreie Umwandlung über OKSTRA-Schnittstelle in VESTRA (aktuelle Version), GIS-Kompatibilität, AKVS-konforme Kostenermittlung.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens eine Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenplanung) der LPH 1 bis 5 der HOAI. Die
Referenzen sind nachzuweisen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der/die Hauptbearbeiter*in und ein/e Vertreter*in müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit mindestens einer Objektplanung Straßenplanung LPH 1 bis 5 der HOAI als Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre.
Hauptbearbeiter*in und Vertreter*in sind namentlich zu benennen und die Referenzen nachzuweisen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Geeignete Software zur Erstellung barrierefreier PDF-Dateien, CAD Software, aktuelle Verkehrsplanungssoftware, verlustfreie Umwandlung über OKSTRA-Schnittstelle in VESTRA (aktuelle Version), GIS-Kompatibilität, AKVS-konforme Kostenermittlung.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.