Grundschule Schwarzenbergweg 4, Los 95 Fördertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2022-00108
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Schwarzenbergweg 4, Los 95 Fördertechnik
Los 95 Fördertechnik, 04289 Leipzig
Leipzig
Lieferung und Montage von 2 Personenaufzugsanlagen mit jeweils einer Tragfähigkeit von 630 kg / 8 Personen, zum Einbau in bauseitig neu errichtete Beton- / Mauerwerksschächte. Anzahl der Haltestellen: 1-mal 2 Haltestellen und 1-mal 3 Haltestellen, Durchladung Antriebe: als getriebeloser Treibscheibenantriebe, jeweils im Schachtkopf angeordnet Förderhöhe: 1-mal 6,75 m und 1-mal 4,16 m Schachtkopf 1-mal 3,66 m und 1-mal 3,69 m Schachtgrube 1-mal 0,5m (verringerte Schachtgrube) und 1-mal 1,40 m Fahrgeschwindigkeit: 1,0 m/s Fahrkorbmaße: jeweils Breite 1,10 m, Tiefe 1,40 mm, Höhe 2,20 mm i. L. Fahrkorbtür- und Schachttürmaße: jeweils Breite 0,90 m, Höhe 2,10 m Schachtmaße: jeweils Breite 1,75 m, Tiefe 1,85 m Anordnung der Steuerung: 1-mal am unterem Schachtzugang neben dem Schacht in separatem Raum, 1-mal über dem Schacht in separatem Raum aufgestellt Besonderheiten: Es ist kein separater Triebwerksraum geplant.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundschule Schwarzenbergweg 4, Los 95 Fördertechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).