Los 23 Stark- und Schwachstrom FRW Moritzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 046_FRW_Moritzb_2022-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moritzburg
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moritzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 23 Stark- und Schwachstrom FRW Moritzburg
Neubau Feuer- und Rwettungswache Moritzburg mit 6 Stellplätzen: Los 23 Stark- und Schwachstrom
Moritzburg, DE
Los 23 Stark- und Schwachstrom: 1 Stck. Netzersatzanlage (NEA) 150 kVA; 2 Stck. USV 2 kVA; 1 Stck. PV-Anlage für ca. 10 kWp; 1 Stck. Gruppenbatterieanlage für Sicherheitsbeleuchtung; 1 Stck. Zähleranlage; 1 Stck. Niederspannungshauptverteilung (NSHV); ca. 5 Stck. Unterverteilungen; ca. 50 m NYCWY 4x120 mm²; ca. 50 m N2XH-J 5x95mm²; ca. 450 m NYY-J von 5x2,5mm² bis 5x16mm²; ca.14.292 m NHXMH-J 3x1,5mm² bis 5x25mm²; ca. 150 m NHXH-J E30 3x2,5mm²; ca. 10.020 m J-H(St)H von 2x2x0,8 bis 20x2x0,8; ca. 590 m Kabelrinne von 60mmx100mm bis 60mmx500mm; ca. 955 m Installationsrohr von M20 bis M63; ca. 75 m Stahlpanzerrohr von M25 bis M40; ca. 1.200 m Kunststoff-Isolierrohr flexibel 20mm bis 32mm; ca. 402 m Installationskanal 15x15mm bis 60x200mm; ca. 124 Stck. div. Schalter (Wechsel-, Serienschalter, Taster etc.); ca. 432 Stck. Steckdosen; ca. 23 Stck. CEE 16A-32A; ca. 20 Stck. Temperaturregler; ca. 67 Stck. Präsenzmelder; ca. 25 Stck Jalousieschalter; ca. 8 Stck. Versorgungseinheiten mit Steckdosen, CEE etc.; ca. 484 Stck. div Leuchten (Raster-, Feuchtraum, Pendel, TRH-Leuchten, Downlights, Mastleuchten, Strahler etc.); ca. 170 Stck. div. Sicherheitsleuchten; ca. 36 Stck. div. Rettungszeichenleuchten; 1 Stck. äußerer Blitzschutz mit Trennstellkästen, Ableiter, Fangmast, Rundleiter etc.; 1 Stck. Potentialausgleich mit Potentialausgleichsschienen, Potentialausgleichsleitung 1x6mm² bis 1x35mm² etc.; ca. 230 Stck. div. Kabelabschottungen S90; 1 Stck. Notrufset WC; 1 Stck. Uhrenanlage; 1 Stck. Elektroakustikanlage; 1 Stck. SAT-Anlage; 1 Stck. Einbruchmeldeanlage; 1 Stck. Zutrittskontrolle; 1 Stck. Brandmeldeanlage; 2 Stck RWA-Anlagen; ca. 4 Stck div Netzwerkschränke von 12HE bis 42HE; ca. 10 Stck. Patchfelder 24xRJ45; ca 87 Stck. Datendosen von 1xRJ45 bis 2xRJ45; ca 9.000 m Datenkabel Cat 7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder gültige Präqualifikationsnachweise
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt, nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
gemäß § 55 (2) VgV sind Bieter nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.