12-KSP-22-060, Erweiterung Grundschule Thesdorf, Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-060
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-060, Erweiterung Grundschule Thesdorf, Malerarbeiten
Die Leistung umfasst die Malerarbeiten des dreigeschossigen Westtraktes, sowie des Mitteltraktes.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
Der Neubau ist in ein 3-geschossigen (1. BA) und einen 2-geschossigen (2. BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2 geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden.
Die Leistung umfasst die Malerarbeiten des 3-geschossigen Westtraktes, sowie des Mitteltraktes. Die genaue Ausführung ist der Ausführungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.
Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik enschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriftten für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuster Fassung. Diese beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführungen und / oder ergänzenden DIN-Normen.
Auf Grundlage von § 51 (2) LBO Nr. 3. „Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung“ Nr. 7a. „Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen oder Besucher fassen“ und Nr. 12. „Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen“, handelt es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau und wird aufgrund seiner Eckdaten in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller Bauabschnitte weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Erforderlichenfalls müssen insbesondere lärm-, staub- und geruchsintensive Tätigkeiten außerhalb der Schulzeiten erfolgen.
Der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Pinneberg der Stadt Pinneberg. Dieser wird Vertragspartner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder betriebshaftpflichtversicherung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig. Weiterhin ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
Eine Anforderung fehlender Unterlagen (ausgenommen Angebotsschreiben 213 und Leistungsverzeichnis) wird sich vorbehalten. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, Rechnungsprüfungsamt) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen.
Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne USt) begrenzt. Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B.
Nachweise zu den Produkteigenschaften (z. B. Datenblätter) werden im Zuge des Bauablaufs abgestimmt und abgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von [Betrag gelöscht] Euro, so sind alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).