GA Feldebene (22E00041 - 113VN501 FL, MSM, Neub. U-Gebäude 60WE) Referenznummer der Bekanntmachung: 22E00041 - 113VN501
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
GA Feldebene (22E00041 - 113VN501 FL, MSM, Neub. U-Gebäude 60WE)
Die Leistung umfasst die Feldebene Gebäudeautomatisierung für den Bau von zwei Unterkunftsgebäuden(Gebäude 3 und Gebäude 4) auf dem Gelände der Marineschule in Flensburg/Mürwik. Die Gebäude werden in Massivbauweise, mit Klinker verkleidet, zweigeschossig plus Dachboden mit Lüftungszentrale errichtet.
24943 Flensburg
Dieser Auftrag beinhaltet insbesondere die Schaltschränke ISP01 im EG (Gewerk Heizung, Sanitär, und Elektro), sowie ISP02 (Gewerk Lüftung) der Gebäudeautomatisierung je Gebäude, sowie die Feldgeräteverkabelung, die gemeinsame Inbetriebnahme mit den Gewerken, den 1 zu 1 Test, Dokumentation usw. für ca. 110 Feldgeräte/Gebäude.
Grundlage für die auszuführenden Leistungen in diesem Leistungsverzeichnis ist das Handbuch für Planung, Ausführung und Betreiben von Anlagen der Gebäudeautomation in Liegenschaften der Bundeswehr HB- G A Version 4 .0 Stand Februar 2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GA Feldebene (22E00041 - 113VN501 FL, MSM, Neub. U-Gebäude 60WE)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrenviöl
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25885
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]