12-PBG-22-018 Neugestaltung Bahnhofsumfeld Pinneberg - Bau Bike+Ride-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 12-PBG-22-018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-PBG-22-018 Neugestaltung Bahnhofsumfeld Pinneberg - Bau Bike+Ride-Anlage
Die Stadt Pinneberg plant die Verbesserung der Verknüfungssituation der verschiedenen Verkehrsarten auf der Südseite des Bahnhofs Pinneberg. Da der laufende Verkehr im Bahnhofsbereich so weit wie möglich aufrechterhalten werden muss, wurde die Gesamtmaßnahme in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibungsunterlage ist die Errichtung von Fahrradabstellanlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Fahrradabstellanlagen werden im Bereich des südlichen Zugangsbauwerks zur Fußgängerunterführung am Bahnhof Pinneberg errichtet. Sie bestehen aus einer einteiligen Sammelschließanlage östlich und einer vierteiligen, frei zugänglichen Anlage westlich des Zugangsbauwerks. Die vierteilige Anlage entsteht durch Aneinanderreihung von vier Einzeldächern, welche in ihrer Konstruktion dem Dach der Sammelschließanlage entsprechen. Die vier Einzeldächer der frei zugänglichen Anlage sind durch Dachverglasungselemente zu einem Bauwerk miteinander verbunden. Die Dachneigung der Dachverglasungselemente beträgt 5 Grad. Die frei zugängliche, vierteilige Anlage hat eine Größe von ca. 12,00 m x 43,00 m. Die Höhe beträgt ca. 4,00 m. Die einteilige Sammelschließanlage hat eine Größe von ca. 12,00 m x 9,00 m. Die Höhe beträgt etwa 3,70 m. Beide Anlagen bestehen aus derselben Tragkostruktion, diese besteht aus einer biegesteifen Rahmenkonstruktion aus Stahlhohlprofilen, welche mittels Fußplatten auf Einzelfundamenten stehen. Die Fundamente werden bauseits realisiert und sind somit nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Die Dacheindeckung besteht aus flächig verlegten OSB-Platten auf Stahlkonstruktion, die Dachabdichtung besteht aus einlagigen Kunststoffabdichtungsbahnen. Die Dachunterschicht besteht aus HPL-Schichtstoffplatten, welche an einer Aluminium-Unterkonstruktion durch Nieten befestigt werden. Verlegung nach Vorgabe. Die Dachverglasungselemente bestehen aus einer Unterkonstruktion aus Stahlhohlprofilen, auf welcher die zweiseitig gelagerte VSG-Verglasung liegt und welches als nicht betretbar ausgeführt wird. Die Dachrandverkleidung besteht aus horizontalen Lamellen aus verschiedenfarbigen Stahlhohlprofilen. Die Fassade der Sammelschließanlage besteht aus umlaufend gekanteten Lochblechelementen, welche direkt an der Hauptkonstruktion und den Zwischenstützen befestigt werden. Jedes Einzeldach erhält eine Haupt- und Notentwässerung, welche an den Stützen nach unten geführt wird. Die Hauptentwässerung wird an die bauseits vorhandene Grundleitung angeschlossen, die Notentwässerung entwässert oberflächlich. Das Dach der Sammelschließanlage erhält ein Absturzsicherungssystem und die vier Einzeldächer der frei zugänglichen Anlage jeweils ein Absturzsicherungssystem. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte GAEB-Datei (.docx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).