Rahmenvereinbarung Lieferung und Installation von Netzwerkinfrastrukturkomponenten (IT-Infrastruktur) Referenznummer der Bekanntmachung: X-IOM-2022-0009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iom-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung und Installation von Netzwerkinfrastrukturkomponenten (IT-Infrastruktur)
Rahmenvereinbarung Kauf, Lieferung und Installation von Netzwerkinfrastrukturkomponenten (IT-Infrastruktur) mit Support und Updateleistungen
Rahmenvereinbarung Lieferung und Installation von Netzwerkinfrastrukturkomponenten (IT-Infrastruktur) mit Support und Updateleistungen
Das IOM, mit seinen 11 Gebäuden, plant die vorhandene Netzwerkinfrastruktur bestehend aus 25 Switchen der Firma Allied Telesis innerhalb von vier Jahren zu erneuern. Das betrifft sowohl die Hardware als auch die Einbindung in die bestehende NAC (Clearpass), und Monitoring (Zabbix) Lösung. Updates und Support sind Teil der Rahmenvereinbarung. Optional ist weiterhin geplant, alle 11 Gebäude mit WLAN-Access Point auszustatten.
Derzeit ist eine HPE Aruba Core Switch Infrastruktur inkl. dazugehörige Management Werkzeuge und HPE Clearpath als NAC Lösung im Einsatz. Im WLAN-Bereich werden ergänzend HPE Aruba AP`s eingesetzt, die mit der HPE Aruba Airwave Lösung verwaltet werden. Daher stellt die gegenwertige Ausschreibung eine Erweiterung der bestehenden Netzwerk Umgebung dar und erfolgt Produktscharf auf die jeweiligen Komponenten, die bisher im Einsatz sind bzw. deren direkten Nachfolgern. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass diese sich optimal in das bestehende System einbinden lassen und keine Neuintegrationen erfolgen müssen. Bei Neuintegrationen kann nicht sichergestellt werden kann, dass diese miteinander kompatibel sind.
Daher wird durch eine produktspezifische Ausschreibung die zwingend notwendige technische Kompatibilität gewährleistet. Insbesondere im sicherheitsrelevanten Netzwerkbereich ist eine einheitliche Verwaltung und Management erforderlich. Bei einer Beschaffung von Netzwerkinfrastrukturkomponenten von verschiedenen Herstellern kann eine optimale Funktionalität und Kompatibilität der zu beschaffenden Core Switche und des Clearpath Managements nicht gewährleistet werden, was zu einer fehlerhaften Funktionalität der gesamten Netzwerkstruktur führen kann. Durch die Beschaffung der Netzwerkinfrastruktur bei einem Hersteller kann sichergestellt werden, dass alle IT-Infrastrukturkomponenten optimal zusammen funktionieren und alle sicherheitsrelevanten Aspekte erfüllt sind.
Die Rahmenvereinbarung wird daher für vier Jahre abgeschlossen. Der Abruf aus der Rahmenvereinbar erfolgt als Einzelauftrag. Mehr Details finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Optional wird geplant die 11 Gebäude des Auftraggebers mit WLAN-Access Points auszustatten. Die Umsetzung der Option wird dem zukünftigen Auftragnehmer nach der Umsetzung des Einbaus der Switche besprochen. Die Erneuerung der Switche hat Vorrang. Die Option wird nur umgesetzt, wenn nach der Erneuerung der Switche noch Kapazitäten vorhanden sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ich/wir erkläre/n hiermit,
a) dass ich/wir diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft habe/(n), insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen;
b) dass ich/wir die Ausschreibung lückenlos gelesen habe/n;
c) dass der Text der Ausschreibung voll inhaltlich verständlich und nicht mehrdeutig ist;
d) dass bei eventuellen Rückfragen eine ausreichende und zufriedenstellende Klärung erfolgte;
e) dass ich/wir die Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung ohne Einschränkung durch meine/unsere Unterschrift als maßgeblichen Bestandteil für die Auftragsdurchführung rechtsverbindlich anerkenne(n); dies gilt auch für alle übrigen Bestandteile der Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen;
f) dass ich/wir keine Mitarbeiter illegal beschäftige(-n);
g) dass kein Verfahren anhängig ist/ war, das noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/ wird;
h) Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft:...........................................................................seit...........................
i) Ich versichere / wir versichern, dass mein/unser Angebot ohne Preisabsprachen zustande gekommen ist.
j) Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von der Auftragserteilung zur Folge haben kann.
k) Ich erkläre/ wir erklären, dass ich nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen im Handelsregister eingetragen bin/sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Zudem bestätigt der Bieter die Einhaltung der Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).