Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000040

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/37ec17c5-a9bb-4828-9c1f-63f8941f6fb1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Büromöbel

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39130000 Büromöbel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit dieser Ausschreibung soll ein Standard bei der Arbeitsplatzausstattung von Dataport etabliert werden, der eine einheitliche Möblierung an allen Standorten vorsieht.

Die Arbeit bei Dataport ist stark durch mobiles, agiles Arbeiten geprägt. Diese Mobilität und Flexibilität soll unter anderem durch geeignete Möbel und ggf. den Einsatz von Technik weiter unterstützt werden.

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate für den Auftraggeber).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39130000 Büromöbel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wird auf Ziff. II.1.4) verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/08/2022
Ende: 06/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate für den Auftraggeber).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:

In der eVergabe sind Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz in dem

Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Durchschnittlicher Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:

Der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der angegebenen letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens folgendes betragen: [Betrag gelöscht] Euro

Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauf-tragnehmer und des Bieters addiert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der

letzten drei Jahre (gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe) zu beschreiben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der letzten drei Jahre (gerechnet ab der Angebotsfrist dieser

Vergabe). D.h. das / die Referenzprojekt/e muss / müssen nach dem 09.06.2019 erfolgreich abgeschlossen

worden sein oder aktuell noch laufen und vor wenigstens 6 Monaten begonnen haben, ebenfalls gerechnet ab

der Angebotsfrist dieser Vergabe, also wenigstens ab 09.12.2021. Im Falle einer etwaigen Fristverlängerung gelten die dann sich entsprechend ergebenden, späteren Daten. Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist dazu vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für mehrere Referenzprojekte) einzureichen.

Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,

- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden

Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.

- wenn sie über ein vergleichbares Auftragsvolumen verfügt, d.h.: Mindestens [Betrag gelöscht] Euro

Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

- Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,

- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/06/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum

Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden,

so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen

noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere

Bearbeitung der Vergabeunter-lagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung

und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben

bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich

der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.

Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen

Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als

‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln

über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit

einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext

eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich

die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an

dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (31.05.2022) über den

Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten

entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben.

Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu

diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten

Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.

Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor.

Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem

mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz

des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor

dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche

Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV

darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle

beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des

Zeitplanes möglich und geboten ist

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022

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