Architektenleistungen für die Komplettsanierung der Kochstraße 59 - 63 in Leipzig Südvorstadt nach HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die Komplettsanierung der Kochstraße 59 - 63 in Leipzig Südvorstadt nach HOAI
Erbringung von Architektenleistungen nach HOAI in den Leistungsphasen 1 - 9 bei stufenweiser Beauftrafgung (Stufe 1:L LPH 1 - 4 und Stufe 2: LPh 5 - 9)
Büro des Auftragnehmers sowie vor Ort in Leipzig Südvorstadt, Kochstraße 59 - 63
Ausgeschrieben werden die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI unter anteilig bewohnten Bedingungen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung auch der weiteren Leistungsphasen. Eine weitere Beauftragung setzt u. a. die entsprechenden Gremienentscheidungen voraus.
Sowohl die Gebäudehülle als auch die Wohnungen befinden sich in einem sanierungswürdigen Zustand. Die haustechnischen Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und dem Stand der Technik.
Geplant ist eine komplette Sanierung des Gebäudes unter Berücksichtigung von Grundrissänderungen - vom Dreispänner auf Zweispänner. Die vorhandenen Außenanlagen werden instandgesetzt.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphasen 1 - 4 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren Leistungsphasen. Darüber entscheidet ein Gremium des Auftraggebers.
Unter Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung werden Vertragsbeginn und Ende angegeben. Diese Angaben sind nicht verbindlich, sondern cirka-Angaben. Sie wurden aufgenommen, weil Daten angegeben werden müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Formularverwendung, Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind - soweit vorhanden - die beigefügen Formulare zu verwenden.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens;
-Einreichung des Konzepts zur Realisierung der Objektüberwachung einschließlich dazugehöriger Eigenerklärung.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR, zweifache Maximierung.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssumme ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird (siehe Formular).
Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind - soweit vorhanden - die beigefügen Formulare zu verwenden.
- Eigenerklärung als Tabellarische Referenzaufstellung mit Referenzen der letzten 6 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen - Erfahrungen mit der Sanierung vergleichbarer Objekte; konkrete Anforderungen an die einzelnen Referenzen sind dem Formular zu entnehmen;
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren.
- Eigenerklärung über das Büro, Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung des Büros sowie - sofern zutreffend - Ausführung zur Zusammenarbeit mit dem/den benannten Nachunternehmer(n).
- Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/der Projektleitung einschließlich der dazugehörigen Eigenerklärung.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Die zu vergebende Leistung ist Architekten oder Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten oder solchen Personen, die durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbarem Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, ihre Eignung nachweisen, wenn im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren:
Für Fragen, die nach dem 08.06.2022 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, ist den Vergabeunterlagen kein Angebotsformblatt beigefügt. Das Angebotsschreiben wird im AI-Bietercockpit generiert, ebenso wie ein zusammenfassendes Leistungsverzeichnis.
4. Bitte informieren Sie sich auch über die "Wichtigen Hinweise für die Angebotserarbeitung und die Verfahrensführung" (Vergabeunterlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterlegene Partei kostenpflichtig.