12-KSP-22-058; GST-Erweiterungsbau Grundschule Thesdorf, 1.BA Fliesenlegearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-058
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]79
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-058; GST-Erweiterungsbau Grundschule Thesdorf, 1.BA Fliesenlegearbeiten
Die Leistung umfasst die Fliesen- und Plattenarbeiten des dreigeschossigen Westtraktes sowie des Mitteltraktes. Die Leistung gliedert sich insbesondere in die Teilleistungen Wand- und Bodenfliesen der Sanitärräume sowie die Bodenfliesen im Foyer und in den Treppenhäusern auf. Die genaue Ausführung ist der Ausführungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.
Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) un einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich augeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden.
Die Leistung umfasst die Fliesen- und Plattenarbeiten des dreigeschossigen Westtraktes sowie des Mitteltraktes. Die Leistung gliedert sich insbesondere in die Teilleistungen Wand- und Bodenfliesen der Sanitärräume sowie die Bodenfliesen im Foyer und in den Treppenhäusern auf. Die genaue Ausführung ist der Ausführungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.
Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN-Normen.
Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und ist bindend.
Auftraggeber ist der Kommunale Servicebetrieb der Stadt Pinneberg.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Ortsbesichtigungen sind zu empfehlen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt das ausgefüllte Angebotsschreiben für beide Lose (Formblatt 213) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden.
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, in Hinblick auf die Corona-Pandemie und auch den Ukraine Krieg Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihren Angeboten oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebotes. Sie sind durch die Regelung VOB/B geschützt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben zu Lohnsummen
keine Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. "Europäische Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Die Abgabe der Eignungserklärung zu Nachunternehmern und die Eignungserklärung zu EU Sanktionen gegen Russland sind ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung
keine Angaben
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B.
Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60 KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, Rechnungsprüfungsamt) bishin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen müssen.
Der Auftraggeber fordert Sicherheiten. Er behält sich vor, diese von der Auftragsumme einzubehalten.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragsumme begrenzt.
-Vertragserfüllungsbürgschaft 5 Prozent der Auftragssumme.
-Sicherheit für Mängelansprüche 3% der vorläufigen Abrechnungssumme.
-Bauwasser 0,45% und für Baustrom 0,15% der Nettoabrechnungssumme.
-Bauversicherung berechnet der Auftraggeber 0,15 % der Nettoabrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto [Betrag gelöscht] EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR ist das Formblatt 223 erst mit Aufforderung von der Zentralen Vergabestelle im Auftrag des Auftraggebers genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen und nachzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.