VMware & Citrix Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000051
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VMware & Citrix Lizenzen
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages je Los mit jeweils einem Handelspartner (Reseller) zur Lieferung und Bereitstellung von VMware und / oder Citrix – Produkten über eine Laufzeit von vier Jahren.
Der Bedarfs ist aufgeteilt in folgende Lose:
- Los 1 – VMware Lizenzen
- Los 2 – Citrix Lizenzen
Los 1 - VMware
Es handelt sich hierbei um VMware -Produkte.
Los 2 - Citrix
Es handelt sich hierbei um Citrix - Produkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. (Eigenerklärung in der eVergabe)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. (Eigenerklärung in der eVergabe)
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
(Die Mindestanforderung gilt für jedes Los)
a) Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Der Bieter hat in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der letzten drei Jahre (gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe) zu be-schreiben. D.h. das / die Referenzprojekt/e muss / müssen nach dem 08.06.2019 erfolgreich abgeschlossen worden sein oder aktuell noch laufen und vor wenigstens 6 Monaten begonnen haben, ebenfalls gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe, also wenigstens ab 08.12.2021. Im Falle einer etwaigen Fristverlängerung gelten die dann sich entsprechend ergebenden, späteren Daten. Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist dazu vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für mehrere Referenzprojekte) einzureichen. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die
„Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise
verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder
als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der
Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.