Betriebsamt / FB Abfall und Verwaltung - Erweiterung der Abfallwirtschaftssoftware enwis): online Sperrmüllportal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsamt / FB Abfall und Verwaltung - Erweiterung der Abfallwirtschaftssoftware enwis): online Sperrmüllportal
Betriebsamt / FB Abfall und Verwaltung - Erweiterung der Abfallwirtschaftssoftware enwis): online Sperrmüllportal
Die Neuentwicklung einer „Sperrmüll-Online Lösung“ hat das Ziel, dass der Kunde über eine Portalseite ohne separate Registrierung einen Sperrmüllauftrag erstellen kann und dieser direkt ohne Medienbrüche im AMS (Auftragsmanagement-System) als Auftrag angelegt wird.
Der Aufbau der neuen Portal-Sperrmüllseite sowie der Prozessablauf ist mit der Stadt Norderstedt, Betriebsamt im Rahmen des vorhandenen Sperrmüllmoduls zu entwickeln inkl. der Abbildung eines flexiblen Kalenders, der die möglichen freien Termine auf Basis einer Online Kapazitätsprüfung dem Anwender visualisiert.
Auch die Kommunikation zwischen der Portalseite und dem ERP-System ist im Rahmen der Anwendungsprogrammierung in Verbindung mit der vorhandenen Testumgebung zu entwickeln und zur Einführungsreife zu bringen.
Das „Modul Sperrmüll“ ist zu erweitern und anschließend als Gesamtlösung in die bestehende IT Infrastruktur bis spätestens 30.06.2023 zu integrieren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Rechtsbehelfsbelehrung: Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.