Architektenleistungen für die Sanierung des Wohngebäudes August-Bebel-Str. 81, 83 in 04275 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die Sanierung des Wohngebäudes August-Bebel-Str. 81, 83 in 04275 Leipzig
Architektenleistungen (Gebäude/Innenräume und Freianlagen)
Leipzig, Stadtteil Südvorstadt
Deutschland
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt Architektenleistungen (Gebäude/Innenräume und Freianlagen)
der Leistungsphasen 1 - 9 bei stufenweiser Beauftragung gemäß HOAI im Rahmen einer komplexen Sanierung in 04275 Leipzig, Südvorstadt zu vergeben.
Das Gebäude August-Bebel-Str. 81-83 wurde im Jahr 1955 mit insgesamt 30 Wohnungen und einer Wohnfläche von 1.627 m² erbaut und liegt an der Kreuzung Kantstraße in der Südvorstadt. Die Wohnungen werden mit Einzelöfen beheizt (Kohle/Gas/Strom) und verfügen über Bad/WC. Dem Baualter entsprechend, befinden sich sowohl die Gebäudehülle als auch die Wohnungen in einem sanierungswürdigen Zustand.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4. Nach der Beauftragung soll
unmittelbar mit der Planung begonnen werden.
Stufe 2 optional: Leistungsphasen 5-9. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphasen 1 -4 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren
Leistungsphasen. Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, weitere Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie besondere und/oder zusätzliche Leistungen in einer weiteren Stufe durch
spätere gesonderte schriftliche Beauftragung abzurufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- Eigenerklärung und Nachweis zur Bauvorlageberechtigung,
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung
abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle
Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes
Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
- Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
- Einreichung des Konzeptes zur Realisierung der Objektüberwachung einschließlich dazugehöriger Eigenerklärung.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR, zweifache Maximierung.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssumme ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der
Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung als Tabellarische Referenzaufstellung mit Referenzen der letzten 6 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen - Erfahrungen mit der Sanierung vergleichbarer
Objekte, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Bearbeitungszeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
— Eigenerklärung über das Büro, Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung des Büros sowie - sofern zutreffend - Ausführung zur Zusammenarbeit mit den benannten Nachunternehmer (n).
— Eigenerklärung zur Vorstellung des einzusetzenden Projektteams /Projektleitung.
— Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/ Projektleitung.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/
Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die
nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der
gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Zu Referenzen:
a) mindestens 2 Referenzen über abgeschlossene, komplexe
Sanierungen;
Nachzuweisen sind dabei die Leistungen der Gebäude- und
Innenraumplanung zu einer Komplexsanierung in den
Leistungsphasen mindestens von 2 - 8 gemäß HOAI. Der
Nachweis der Erbringung der Leistungen in diesen
Leistungsphasen kann durch Vorlage mehrerer Referenzen
erbracht werden.
b) mindestens 1 Referenz über abgeschlossene Leistungen der
Freianlagenplanung für die Leistungsphasen 3 - 8 gemäß
HOAI; Selbige kann auch im Rahmen der Referenzen unter a)
beinhaltet sein, wenn diese Leistungen dort mit erbracht
wurden.
Die zu vergebende Leistung ist Architekten oder Ingenieuren
oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/
Mitarbeiterinnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung
Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten.
Ein Eignungsnachweis kann des Weiteren durch ein
Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbaren
Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, geführt
werden, wenn im jeweiligen Herkunftsland die
Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" nicht gesetzlich
geregelt ist.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.