Subunternehmerleistungen im Busverkehr
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Zittau
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbregiobus-ost.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Subunternehmerleistungen im Busverkehr
Busverkehrsleistungen als Subunternehmerleistungen für die DB Regio Bus Ost GmbH im Landkreis Görlitz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zu erfüllenden Anforderungen sowie notwendige Nachweise entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, welche Sie über [gelöscht] anfragen können.
Weitere Informationen erteilt Ihnen die angegebene Stelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Tage nach Absendung der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach
Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf
der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1-3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101 b Abs. 2
GWB genannten Fristen verwiesen