Anbindung von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-UTHLANDE“) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AA-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittdün auf Amrum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25946
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amrum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-UTHLANDE“)
Die im Funktionsbereich „Anbindung“ anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Tiefbauarbeiten sowie der Beschaffung, Verlegung und Installation von Kabelschutzrohren mit Lichtwellenleitern für die Anbindung von geplanten WLAN-Hotspots
Gemeinde sowie Amt Landschaft Sylt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchten die Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch, Rantum, Tinnum und Westerland sowie das Amt Landschaft Sylt mit den Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 1 sind ca. 10 020 m an 47 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren.
Es sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt: Anbindung von ca. 6 weiteren Standorten (ca. 2.030 m) zu den unter Ziffer II.2.4 genannten Bedingungen vorzunehmen.
Amt Föhr-Amrum
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Föhr-Amrum mit den Gemeinden Nieblum und Utersum auf Föhr und Nebel, Nortorf und Wittdün auf Amrum in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 2 sind ca. 2 160 m an 10 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren. Als Besonderheit ist auf Föhr eine 60m-Strecke für den saisonalen Rückbau vorzusehen. Daher sind für diese Position Material und Konstruktion derart vorzusehen, dass auch zugelassenen Dritte das jährliche Wiedererrichten und Rückbauen vornehmen könnten.
Amt Pellworm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Pellworm mit den Halligen Hooge und Langeneß und der Insel Pellworm in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 3 sind ca. 2 960 m an 5 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde sowie Amt Landschaft Sylt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amt Föhr-Amrum
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amt Pellworm
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.