Interaktive Touchdisplays
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halstenbek
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halstenbek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Touchdisplays
Lieferung, Installation, Montage und Systemservice von digitalen Präsentationsmedien sowie die Demontage und Entsorgung der vorhandenen Systeme (optional: Schulung)
Halstenbek
Die Gemeinde Halstenbek betreibt als Schulträger die IT-Systeme drei ortansässiger Schulen. Im Zuge der Umsetzung des DigitalPakts Schule soll im Rahmen der Digitalisierung für diese drei Schulen die Ausstattung mit digitalen Präsentationsmedien erfolgen. Der Auftrag zur Beschaffung von 120 interaktiven Touchdisplays mit Zubehör umfasst die folgenden Leistungen: Lieferung, Installation, Montage, Service sowie Demontage und Entsorgung der vorhandenen Systeme (optional: Lehrer- und Administratorenschulung)
Schulung von Lehrkräften und Administratoren (Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen)
Die Demontage der vorhandenen Systeme sowie die Lieferung, Installation und Montage der 120 interaktiven Touchdisplays ist in allen drei Objektadressen im Zeitraum vom 04.07.2022 bis 08.08.2022 (das sind die ersten 5 Wochen der Sommerferien in Schleswig-Holstein) zu erbringen. Der Systemservice beginnt mit der Abnahme eines Einzelgeräts und wird für 48 Monate gewährt. Die Lehrerschulungen sollen zu Beginn des Schuljahres 2022/23 im August bzw. September 2022 durchgeführt werden. Die Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.
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Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Bieterfragen sind bis spätestens zum 23.05.2022 über das Vergabeportal an die Auftraggeberin zu richten. Eine Begehung der auszustattenden Räumlichkeiten kann nur nach Terminabsprache erfolgen. Terminanfragen für solche Ortsbesichtigungen sind spätestens bis zum 18.05.2022 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eignungserklärung zur Eignung (Anlage 3) abzugeben. Hinsichtlich der Befähi-gung zur Berufsausübung enthält die Eigenerklärung im Einzelnen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zur Eintragung ins Berufsregister.
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Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die Eignungserklärung zur Eignung (Anlage 3) vorzulegen; darüber hinaus sind in Anlagen 6, 7 und 8 Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eignungserklärung zur Eignung (Anlage 3) abzugeben. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit enthält die Eigenerklärung im Einzelnen: Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; die Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, werden folgende Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abgefordert: die gültige Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister; die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Darüber hinaus ist mit dem Angebot der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziff. 17.1 der EVB-IT Systemlieferungs AGB einzureichen. Für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes inkl. Übersetzung auf deutsch vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eignungserklärung zur Eignung (Anlage 3) abzugeben. Hinsichtlich der technischen und der beruflichen Leistungsfähigkeit enthält die Eigenerklärung im Einzelnen: die Erklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die Erklärung zu für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, werden folgende Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abgefordert: drei Referenznachweise aus vergangenen fünf Geschäftsjahren zu vergleichbaren Leistungen; die Zahl der in den letzten 5 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigen sowie die Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen.
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Mit dem Angebot ist darüber hinaus eine Unternehmensdarstellung abzugeben, die Folgendes umfasst: Angaben zu Fachkräften und zur technischen Ausrüstung für die geplante Leistung im Rahmen dieses Auftrags; max. 2 Seiten.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Drei Referenznachweise aus vergangenen fünf Geschäftsjahren zu vergleichbaren Leistungen; die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Inländische Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben eine Verpflichtungserklärung nach § 4 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (Anlage 4) abzugeben.
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Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Zur Umsetzung der Verpflichtungen aus Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 werden die Bieter zur Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung aufgefordert (Anlage 5).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelleanzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).