Anmietung Messsystem mit Trailer Referenznummer der Bekanntmachung: 10/32/22/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Messsystem mit Trailer
Anmietung Messsystem mit Trailer
Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz
Anmietung Messsystem mit Trailer Auftragszeitraum: 01.07.2022 bis 30.06.2024 Der Vertrag läuft vom 01.07.2022 bis 30.06.2024 und verlängert sich um zwei weitere Jahre (für die Ausführungszeit Ende 06/2026), wenn er nicht 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.06.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe ging an nur einen ausgewählten Bieter - da nur dieser das benötigte Produkt anbietet und vertreibt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung Messsystem mit Trailer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ÖFFNUNGSZEITEN:
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei-ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]