Staatliches Humboldt-Gymnasium, Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Staatliches Humboldt-Gymnasium, Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln
Staatliches Humboldt-Gymnasium, Prager Str. 42, 99427 Weimar Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln Los 63 Möblierung allgemein (Schul- und Büromöbel)
99427 Weimar,
Prager Str. 42
Lieferung und Beschaffung von Schul- und Büromöbeln Für die Jahresscheibe 2022:
2x Kursraumausstattung für jeweils 24 Schülerarbeitsplätze, Lehrertisch und Schränke etc.(pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Kursraumausstattung für 30 Schülerarbeitstische, Lehrertisch und Schränke etc. (pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Ausstattung Musikraum für Schülerarbeitstische, Lehrertisch und Schränke etc. (pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Lehrer Arbeitsraum à 8 Tische, 16 Stühle, ca. 15 PC-Tische;
1x Lehrerzimmer à 12 Tische mit 24 Stühlen;
Für die Jahresscheibe 2023:
Ausstattung für 4 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer; ca. 40 Schränke, 20 Regale;
Für die Jahresscheibe 2024:
Ausstattung für 4 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer, ca. 25 Schränken und 12 Regale;
Für die Jahresscheibe 2025:
Ausstattung für 2 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer; ca. 40 Schränke, 20 Regale
Titel 1 - Jahresscheibe 2022-A -> 35.-36.KW 2022 (ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien);
Titel 2 - Jahresscheibe 2022-B -> 42.-43.KW 2022 (Herbstferien);
Titel 3 - Jahresscheibe 2023 -> nach den Sommerferien 2023, ca. 34.-35. KW 2023;
Titel 4 - Jahresscheibe 2024 -> nach den Sommerferien 2024, ca. 31.-32. KW 2024;
Titel 5 - Jahresscheibe 2025 -> nach den Sommerferien 2025, ca. 33.- 34. KW 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Staatliches Humboldt-Gymnasium, Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach §39 Absatz 6 Nummer 2-4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]