Staatliches Humboldt-Gymnasium, Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Staatliches Humboldt-Gymnasium, Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln
Staatliches Humboldt-Gymnasium, Prager Str. 42, 99427 Weimar Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln Los 63 Möblierung allgemein (Schul- und Büromöbel)
99427 Weimar,
Prager Str. 42
Lieferung und Beschaffung von Schul- und Büromöbeln Für die Jahresscheibe 2022:
2x Kursraumausstattung für jeweils 24 Schülerarbeitsplätze, Lehrertisch und Schränke etc.(pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Kursraumausstattung für 30 Schülerarbeitstische, Lehrertisch und Schränke etc. (pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Ausstattung Musikraum für Schülerarbeitstische, Lehrertisch und Schränke etc. (pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Lehrer Arbeitsraum à 8 Tische, 16 Stühle, ca. 15 PC-Tische;
1x Lehrerzimmer à 12 Tische mit 24 Stühlen;
Für die Jahresscheibe 2023:
Ausstattung für 4 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer; ca. 40 Schränke, 20 Regale;
Für die Jahresscheibe 2024:
Ausstattung für 4 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer, ca. 25 Schränken und 12 Regale;
Für die Jahresscheibe 2025:
Ausstattung für 2 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer; ca. 40 Schränke, 20 Regale
Titel 1 - Jahresscheibe 2022-A -> 35.-36.KW 2022 (ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien);
Titel 2 - Jahresscheibe 2022-B -> 42.-43.KW 2022 (Herbstferien);
Titel 3 - Jahresscheibe 2023 -> nach den Sommerferien 2023, ca. 34.-35. KW 2023;
Titel 4 - Jahresscheibe 2024 -> nach den Sommerferien 2024, ca. 31.-32. KW 2024;
Titel 5 - Jahresscheibe 2025 -> nach den Sommerferien 2025, ca. 33.- 34. KW 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gemäß § 44 VgV:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist;
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Nachweise gemäß § 45 VgV:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, vergleichbare Leistungen betreffend;
- Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis auf Verlangen);
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung).
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Nachweise nach § 46 VgV:
- Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 3 Jahre, vergleichbare Lieferungen betreffend (mit Angabe Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum);
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
- für die angebotenen Einrichtungssysteme ist das GS-Zeichen "Geprüfte Sicherheit" nachzuweisen
- Vorlage Musterstücke bzw. Materialmuster auf Verlangen
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]