Kunsttransporte für Sonderausstellung von aus Drittstaaten, EU & Deutschland nach Dresden & retour Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.skd.museum/
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransporte für Sonderausstellung von aus Drittstaaten, EU & Deutschland nach Dresden & retour
Durchführung von Transportdienstleistungen von Kunst- und Kulturgütern für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Standort Dresden
Verpackung und Transport von Kunst- und Kulturgütern verschiedener Leihgeber in Drittstaaten, EU und Deutschland nach Dresden im April/Mai 2022 und retour zu den Leihgebern im August/September 2022 .
- Durch den Auftraggeber zu erbringende Leistungen:
• vollständige Überwachung und Anleitung aller Tätigkeiten am Verbringungsort
• Sicherung der Gebäude vor unbefugtem Zutritt
- Durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungen:
• Bereitstellung aller erforderlichen Transportbehälter und Packhilfsmittel (Primärverpackungen aus für die fachgerechte Verpackung des jeweiligen Objekts geeignetem Material wie z.B. Tyvek, Pergamin- und Seidenpapier, Kartonageplatten, Luftpolsterfolie, Schaumstoff, Klebeband für Kartonagen usw.) und Bereitstellung aller erforderlichen Transportbehälter wie Klimakisten, Transportkisten, Rollbehälter etc. und aller erforderlichen Lademittel
• Verpacken der nicht von den Leihgebern verpackten Güter entsprechend der restauratorischen Vorschriften des Leihgebers oder des Auftraggebers oder eigener Verpackungsmethoden, die eine mindestens gleichwertige Verpackungsqualität garantieren
• Verladen des Transportguts und entsprechende Ladungssicherung auf die den Mindestanforderungen entsprechenden Fahrzeuge
• Umsetzung des in der gemeinsamen Planungs- und Vorbereitungsphase erarbeiteten Sicherheitskonzepts
• Transport der Objekte zu den Staatlichen Kunstsammlungen und Verbringen aller Güter in die vorgesehenen Räumlichkeiten. Wenn eine Begleitung der Objekte vorgeschrieben ist, erfolgen alle Bewegungen ausschließlich in Gegenwart der designierten Begleitung
• Ein- und Auspacken nach Absprache und Anweisung am jeweiligen Standort in Anwesenheit von Restauratoren des Auftraggebers und gegebenenfalls der zuständigen Objektbegleitung
• Gegebenenfalls Rückführung des Verpackungsmaterials nach Transportende, Abbau / Entsorgung der bietereigenen Verpackungsmittel, Hilfsmittel und Gebäudeschutzmaßnahmen
• alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Nebenkosten wie Anfahrts- und Übernachtungskosten, Verpflegung oder Spesen, Bereitstellungs- und sonstige Kosten
Mit Abschluss der Maßnahmen wird mit Erstellung des Abnahmeprotokolls festgelegt, welche Schäden / Mängel durch Versicherungs- oder Ersatzleistungen
reguliert und welche durch den Auftragnehmer selbst behoben werden. Die eigene Mängelbeseitigung des Auftragnehmers hat unmittelbar nach Feststellung bzw. nach Abnahme zu erfolgen und darf nicht länger als fünf Arbeitstage dauern. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass entsprechende Kapazitäten dafür bereitgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]